EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union am Mittwoch in Straßburg EU-weite Social-Media-Altersgrenzen angekündigt: „Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.“ Tag und Nacht würden Eltern die Folgen der Smartphone-Nutzung von Kindern sehen: Schlafstörung, Angstzustände, sogar Selbstverletzung. Der konkrete Gesetzesvorschlag dazu, der „KIDS ACT“, wird am Donnerstag vorgelegt.
Jede Altersstufe habe ihre eigenen Sensibilitäten, und deshalb werde es für jede ein eigenes darauf abgestimmtes Schutzniveau geben. Von 13 bis 15 Jahren soll es nur „Mini-Konten“, die von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit begrenzten Funktionen und zeitlicher Einschränkung, geben. Für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren sollen die Plattformen zu einem sicheren Design verpflichtet werden, so die siebenfache Mutter. „Wir müssen keine Funktionen hinnehmen, die süchtig machen. Wir müssen uns nicht damit abfinden, dass Kinder in immer extremere Inhalte hineingezogen werden.“
Darum kehre die Kommission die Beweislast um: „Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind. Es geht nämlich nicht darum, dass unsere Minderjährigen auf soziale Medien zugreifen. Es geht darum, wann und in welchem Ausmaß wir sozialen Medien den Zugang zu Minderjährigen erlauben.“ Kinder bräuchten Zeit, um sich selbst zu finden, mit anderen aufzuwachsen, sogar Zeit, sich zu langweilen. Kinder müssten reden, zustimmen, widersprechen, sich eine Meinung bilden und sie wieder ändern – mit einem Smartphone sei dies alles weg.
Experten empfahlen Altersgrenze
Im Juli hatte die Kommissionschefin zusammen mit einem Expertengremium bereits einen Bericht mit Empfehlungen zur geplanten Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke präsentiert. Der Bericht empfahl für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres gar keine Bildschirmzeit. Im Kindesalter bis zur Vorpubertät (drei bis zwölf Jahre) sollten Kinder ausschließlich elterlich kontrollierten oder pädagogisch angeleiteten, zeitlich begrenzten Zugang zu Social-Media-Angeboten und internetfähigen Endgeräten haben.
Laut dem deutschen Kinder- und Jugendpsychiater und Professor Jörg M. Fegert – einer der Autoren des Berichts – ist die Autonomieentwicklung eine zentrale Entwicklungsaufgabe des Jugendalters. Deshalb sollten 13- bis 18-Jährige zunehmend selbstständig Zugang zu altersentsprechenden Social-Media-Angeboten haben. Die Expertinnen und Experten empfahlen die EU-weite harmonisierte Einführung einer Zugangsbeschränkung zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren.
Mit einer europäischen App zur Altersverifizierung können Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter beim Zugriff auf Online-Plattformen nachweisen. Die App funktioniert laut Kommission folgendermaßen: Sie wird heruntergeladen, mit dem Reisepass oder Personalausweis eingerichtet und dient dann beim Zugriff auf Online-Dienste als Altersnachweis. Das soll Datenschutz garantieren und die Weitergabe persönlicher Daten nicht nötig machen. Die EU-Staaten könnten die EU-Vorgabe als eigenständige App veröffentlichen oder in die europäischen digitalen Identitäts-Wallets integrieren, die sie bis Ende des Jahres bereitstellen sollen.
Österreichischer Entwurf in Brüssel
Der österreichische Gesetzesentwurf zum Social-Media-Mindestalter ab 14 Jahren wurde Ende Juli der Europäischen Kommission in Brüssel zur Prüfung übermittelt. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um sicherzustellen, dass sich nationales Recht nicht mit Unionsrecht überschneidet. Das heimische Gesetz soll den Zugang für Kinder zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, beschränken. Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht umfasst. Frankreich hat der Kommission einen überarbeiteten Entwurf übermittelt.
Neben Österreich und Frankreich planen bereits zahlreiche EU-Länder wie Spanien, Dänemark oder Griechenland eine nationale Altersgrenze für Instagram, TikTok oder YouTube. Die Kommission hat bisher immer betont, dass die Durchsetzung zusätzlicher Verpflichtungen für Online-Plattformen in die Zuständigkeit Brüssels falle. Laut dem EU-Gesetz für digitale Dienste, dem DSA, müssen Minderjährige und ihre Sicherheit, ihre Privatsphäre und ihre privaten Daten online bereits besonders geschützt werden.
Der DSA ist seit zwei Jahren in Kraft und soll Online-Unternehmen dazu zwingen, stärker gegen illegale und hetzerische Inhalte im Internet vorzugehen. Für von der EU-Kommission als besonders große Online-Plattformen bezeichnete Unternehmen gelten zudem noch strengere Auflagen, etwa für Google, Facebook, TikTok, Instagram oder X. Druck, eine Altersbegrenzung EU-weit einzuführen, gibt es schon länger: Das Europäische Parlament hat im November 2025 ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung von sozialen Medien und KI-Freunden eingefordert.
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