Fast 160 Millionen Euro an Corona-Hilfen wurden zu Unrecht bezogen. Das hat das Finanzministerium bei der Überprüfung Tausender Fälle von Covid-19-Förderungen festgestellt. Minister Markus Marterbauer (SPÖ) fordert das Geld jetzt zurück: „Das ist nur gerecht“.
Die Corona-Krise ist lange vorbei, vor zwei Jahren wurde die Auflösung der zur finanziellen Bewältigung eingerichtete COFAG eingeleitet. Am Mittwoch hat das Finanzministerium dem Parlament einen Bericht zum Stand der Liquidation übermittelt. Daraus geht hervor, dass bisher mehr als 11.700 Prüfungen von Covid-19-Förderungen durchgeführt wurden, 2400 davon allein in den vergangenen sechs Monaten.
Geld muss rückerstattet werden
Bei den Prüfungen, die bis Ende Juni 2026 liefen, stellte das Ministerium fest, dass Leistungen in der Höhe von 158,8 Mio. Euro zu Unrecht bezogen wurden. Das Finanzressort meldet daher Rückerstattungsansprüche an.
Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen.

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ)
Bild: APA/BARBARA GINDL
Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf Unternehmensverbünden. Von 193 betroffenen Verbünden mit rund 1200 eigenständigen Unternehmen wurden bis Juni 2026 bereits 105 kontrolliert. Dabei hat die Finanzverwaltung ein Rückerstattungsvolumen von rund 45 Mio. Euro festgestellt. Die Prüfungen stützen sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom April 2026, der die Anwendung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen pro Konzern bestätigt hat.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) verteidigte die Konsequenz bei der Rückforderung unberechtigter Hilfen. „Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht.“
Insgesamt fast 47 Mrd. ausgezahlt
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) war im März 2020 gegründet worden und zahlte insgesamt 46,7 Mrd. Euro an Hilfen aus. Im Sommer 2024 wurde die Auflösung der Sondergesellschaft eingeleitet, seitdem ist die Finanzverwaltung für die Abwicklung zuständig. Gesetzlich ist das Finanzministerium verpflichtet, dem Parlament halbjährlich über den Stand der Liquidation und die Kontrollergebnisse zu berichten. Von den insgesamt 16.800 Prüffällen ist bereits der Großteil abgearbeitet.
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