Erneut erschüttert ein Skandal Österreichs Künstlerszene: Wie im „Fall Teichtmeister“ laufen heikle Ermittlungen der Wiener Staatsanwaltschaft gegen einen heimischen TV-Star und zwei Frauen. Bei dem Krimi geht es neben dem Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger auch um schwere Erpressung und Kindesmissbrauch. Die „Krone“ kennt die brisanten Details.
Er ist eine Fixgröße auf den Bühnen dieses Landes, den Fernseh-Bildschirmen und in Kinofilmen. Jetzt liegen dunkle Wolken über der bisherigen Vorzeige-Karriere. Der Akt im Landesgericht Wien könnte auch das Drehbuch für einen neuen TV-Krimi sein. Alles beginnt vor Jahren mit dem mutmaßlichen Missbrauch der kleinen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin. Doch anstatt ihren Freund anzuzeigen, wird die Frau, als die Beziehung zerbricht, selbst kriminell.
Statt Strafanzeige erpresst Frau den Ex
Sie verzichtet auf eine Anzeige und erpresst stattdessen ihren prominenten Ex gemeinsam mit einer Bekannten. Nachdem das Duo mehrere zehntausend Euro für ihr Stillschweigen abkassiert haben soll, tritt der Beschuldigte die Flucht nach vorn an.
Das in der Öffentlichkeit bekannte Gesicht erstattet Selbstanzeige, was rechtlich im Kern gesehen wie ein Schuldeingeständnis zu werten ist. Bei einer Hausdurchsuchung sollen die Ermittler zudem missbräuchliche Darstellungen Unmündiger gefunden haben.
Ich kann ein Ermittlungsverfahren bestätigen. Die Strafandrohung reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.

Judith Ziska, Sprecherin der Staatsanwaltschaft
Bild: https://www.justiz.gv.at
Staatsanwaltschaft und Anwalt bestätigten Ermittlungen
Gegenüber der „Krone“ nimmt die Staatsanwaltschaft Wien zu dem brisanten Akt Stellung. „Wir ermitteln in zwei Verdachtsfällen. Die Strafandrohung reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft“, so Sprecherin Judith Ziska.
Sie fragen sich vielleicht, warum der Name des Verdächtigen nicht im Artikel zu lesen ist? Zur Erklärung: Auch im Fall Teichtmeister wusste die „Krone“ schon lange vor der Anklage, dass die schweren Vorwürfe seine Person betreffen. Trotzdem entschieden wir uns im Anfangsstadium der Ermittlungen für eine anonymisierte Berichterstattung. Auch im aktuellen Fall, in dem die Unschuldsvermutung gilt, hat sich die „Krone“ dazu entschlossen, den Namen des Künstlers, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt, derzeit nicht zu nennen – auch aus medienrechtlichen Gründen.
Auch dessen bekannter Anwalt Florian Höllwarth bestätigt die Vorwürfe: „Gegen ihn wird seit Mai 2026 ein Ermittlungsverfahren geführt, wobei die Vorwürfe teils über 13 Jahre zurückliegen. Mein Mandant hat eine umfassende Selbstanzeige erstattet, auf deren Inhalt derzeit nicht Bezug genommen werden kann.“ Weiters wurde seitens seines Mandanten gegen zwei Damen „gleichzeitig mit der Selbstanzeige eine Anzeige wegen Verdachts der schweren Erpressung getätigt“.
Gleichzeitig mit der Selbstanzeige tätigte mein Mandant eine Anzeige wegen des Verdachts der schweren Erpressung.

Florian Höllwarth vertritt den Verdächtigen
Bild: Anja Richter
Düstere Parallelen zum „Fall Teichtmeister“
Während für die mutmaßlichen Erpresserinnen die Handschellen klickten, bleibt der TV-Star bis zu einer allfälligen Verurteilung bei einer Anklage auf freiem Fuß. Die Justiz sieht keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, es gilt die Unschuldsvermutung. Die düsteren Parallelen zum „Fall Teichtmeister“ sind unverkennbar. Auch bei dem letztlich rechtskräftig zu bedingter Haft auf Bewährung verurteilten Schauspieler wurde einschlägiges Material gefunden.
Der Skandal löste eine landesweite Debatte über Gesetzesänderungen beim Kinderschutz und den Umgang mit Missbrauchsdarstellungen in der Kulturszene aus.
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