Im womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gegen Meta erhoben. Der Konzern habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne „ausgenutzt“ und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O‘Neill am Dienstag in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Meta muss sich vor dem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, mit seinen Online-Netzwerken Minderjährige abhängig und damit psychisch krankzumachen. „Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen“, führte O‘Neill aus.
Vorwürfe zurückgewiesen
Metas Anwalt Paul Schmidt wies die Vorwürfe zurück. Er gestand in seinem Eröffnungsplädoyer zwar ein, dass einige Nutzer durch Online-Netzwerke zu Schaden gekommen seien. Der Konzern habe aber immer „versucht, Instrumente zu entwickeln, um ihnen zu helfen“. Bereits vor Prozessbeginn hatte Meta alle Vorwürfe zurückgewiesen. Der Konzern gab an, er habe mit Eltern, Experten und Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet, um Schutzmaßnahmen für Kinder zu implementieren.
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Aktivisten und auch Mütter, die angaben, dass ihre Kinder in Folge der Nutzung der Online-Dienste Suizid begangen hätten. „Kein Unternehmen – ganz gleich, wie reich, einflussreich oder vermeintlich unangreifbar es sich fühlt – darf über der Wahrheit, dem Gesetz und unseren Kindern stehen“, sagte die Mutter Lori Schott.
Strafe von rund 200 Milliarden Dollar verlangt
Mehrere US-Bundesstaaten verlangen in dem Prozess Beschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (rund 173 Milliarden Euro). Sie ergibt sich daraus, dass die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe veranschlagen.
Bei den geforderten Beschränkungen geht es konkret um Funktionen wie das Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger wenden sich also gegen die Art, wie die Online-Netzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten – denn hierbei gesteht das US-Recht den Netzwerken weitgehende Immunität zu.
In den USA wurde schon eine Vielzahl von Prozessen gegen Online-Netzwerke angestrengt. Der nun laufende Prozess in Kalifornien könnte für Meta aber weiter reichende Folgen haben, da damit erstmals eine Gerichtsentscheidung auf Bundesebene ansteht. Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine Anhörung ist für Ende September geplant. Vorgeladen ist auch Instagram-Chef Adam Mosseri. Mit einem Urteil der Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.
Facebook Files veröffentlicht
Der Prozess geht auf die sogenannten Facebook Files zurück, welche die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Dabei handelt es sich um Tausende Seiten mit den Ergebnissen einer konzerninternen Recherche zu den Auswirkungen der Online-Netzwerke von Meta auf die seelische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen. Obwohl die schädlichen Auswirkungen des Social-Media-Konsums dem Konzern demnach bekannt waren, wies er in öffentlichen Stellungnahmen Bedenken und Warnungen zurück. Stattdessen soll er die Netzwerke absichtlich so konzipiert haben, dass sie Suchtverhalten hervorrufen.
Nach diesen Enthüllungen leiteten Dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung der Vorwürfe ein. Zwei Jahre später reichten 29 von ihnen Klage gegen Meta ein. Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen nun stellvertretend einen Pilot-Prozess. Sollte Meta vor Gericht unterliegen, soll der Konzern mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.
Meta versichert, ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu ergreifen. Außerdem argumentiert der kalifornische Internetriese, die psychische Gesundheit von Heranwachsenden könne nicht durch einen einzelnen Online-Dienst beeinträchtigt werden. Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem wegen des Verfassungsrechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben.
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