Private Vermieter

Booking.com muss Kontaktdaten offenlegen

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18.08.2026 08:14
Porträt von krone.at
Von krone.at

Booking.com muss Nutzer im Zuge einer Buchung auch über die Identität privater Unterkunftgeber informieren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bejahte diese Informationspflicht und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag mit.

Während laut VKI gesetzlich eindeutig vorgeschrieben ist, dass über die Identität und Anschrift gewerblicher Unterkunftgeber bereits vor der Buchung informiert werden muss, ist dies für die Buchung einer privaten Unterkunft nicht ausdrücklich gesetzlich festgelegt.

Das habe in der Praxis häufig dazu geführt, dass man über Online-Plattformen Verträge abschließen kann, ohne die Identität des Vertragspartners zu kennen. Bei Problemen mit der Unterkunft könnten vertragliche Ansprüche mangels Kenntnis der Identität und Anschrift des Unterkunftgebers folglich nur erschwert oder gar nicht durchgesetzt werden.

Auch auf Booking.com werden viele Unterkünfte von privaten Anbietern angeboten. Häufig sei die Kontaktaufnahme mit dem Unterkunftgeber hier aber nur über die von der Plattform bereitgestellten Kontaktformulare möglich. Der VKI sah eine wirksame Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Unterkunftgeber auf diesem Weg nicht gewährleistet und ging mittels Verbandsklage im Auftrag des Sozialministeriums gegen diese Praxis vor.

Informationspflicht schlägt Datenschutz
Der OGH stellte dem VKI zufolge nun klar, dass Vermittlungsplattformen wie Booking.com verpflichtet sind, die Identität und die Kontaktdaten privater Unterkunftgeber zumindest unverzüglich nach Abschluss der Buchung bekannt zu geben. Es reiche nicht aus, diese Informationen erst auf ausdrückliche Nachfrage herauszugeben. Auch die von Booking vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken stehen dieser Informationspflicht nach Auffassung des OGH nicht entgegen.

„Wer einen Vertrag abschließt, muss wissen, mit wem. Nur wenn Konsumenten ihren Vertragspartner kennen, können sie ihre Rechte im Anlassfall auch wirksam durchsetzen“, so VKI-Juristin Barbara Bauer. „Die OGH-Entscheidung stärkt die Rechtsposition von Konsumenten und schafft mehr Transparenz bei der Buchung privater Unterkünfte über Online-Plattformen.“

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