Recht auf Rückzahlung

AK-Erfolg gegen Anbieter von Online-Coachings

Digital
18.05.2026 10:36
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Online-Anbieter CopeCart hat seinen Kundinnen und Kunden zu Unrecht den gesetzlichen Widerruf bei Verträgen über Coaching-Leistungen verweigert. Das erkannte das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Jänner und bestätigte nun der Oberste Gerichtshof, indem er eine Beschwerde des Dienstleisters gegen das OLG-Urteil zurückwies.

Kunden können nun Rückzahlung fordern, berichtete die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich am Montag. Alle, die Online-Coaching-Verträge mit dem vermeintlichen Widerrufsverlust geschlossen haben, können innerhalb einer Frist von zwölf Monaten plus 14 Tagen zurücktreten und ihr Geld rückfordern, weil CopeCart bisher nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert habe. Die AK Oberösterreich stellt einen Musterbrief zur Verfügung.

Widerrufsrecht zu Unrecht verweigert
Der Anbieter verkauft im großen Stil Online-Coachings und verweigerte Kundschaften ihr Widerrufsrecht unter Berufung auf ihre Zustimmung, dass das Unternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung beginnt. Mit dieser Zustimmung sei das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verloren gegangen und das hätten die Kundinnen und Kunden zur Kenntnis genommen, argumentierte CopeCart und verwies dazu auf eine entsprechende Erklärung, die bei Vertragsabschluss online abgegeben wurde.

Aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich war diese Vorgehensweise rechtswidrig. Das OLG Wien hielt in seiner nun rechtskräftigen Entscheidung fest, dass es sich bei den von CopeCart angebotenen Online-Coachings, Seminaren und Video-Trainings um digitale Dienstleistungen handle. Deshalb könne ein Verlust des Widerrufsrechts in der dargestellten Weise nicht eintreten und das Unternehmen habe somit nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert.

Anbieter muss künftig korrekt informieren
Künftig muss der Anbieter bei Online-Coaching-Verträgen korrekt über das Widerrufsrecht der Kunden belehren und darf gültige Rücktrittserklärungen beziehungsweise berechtigte Rückzahlungen nicht ablehnen. Auf den angeblichen Widerrufsverlust kann sich CopeCart nicht berufen.

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