Geldwäscheverdacht

Zoll findet 356.000 Euro in Zug aus Österreich

Chronik
18.05.2026 10:35

Bei einer Zollkontrolle in einem Zug von Salzburg nach Zürich entdeckten Schweizer Beamte eine riesige Summe Bargeld. Ein 50-jähriger Schweizer hatte 356.000 Euro in einem Rucksack versteckt. Zuvor hatte er behauptet, kein Gepäck bei sich zu haben. Nun wird gegen ihn ermittelt.

Bereits Ende April überprüften Mitarbeiter des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Passagiere eines Zuges, der von Salzburg über Feldkirch nach Zürich unterwegs war. Bei der Kontrolle am Grenzübergang Buchs befragten sie unter anderem auch einen 50-jährigen Schweizer. Dieser gab an, ohne Gepäck zu reisen und keinerlei Barmittel oder Waren mitzuführen.

Einem Zöllner fiel jedoch ein Rucksack unter dem Sitz des Mannes auf. Als sie diesen öffneten, staunten die Beamten nicht schlecht: Darin enthalten waren nämlich fünf weiße Kuverts sowie eine Geldbörse voll mit Bargeld, in Summe stolze 356.000 Euro.

Verdacht auf Geldwäsche
Konfrontiert mit dem Fund, erklärte der 50-Jährige, dass ihm das Geld nicht gehöre. Er sei lediglich als Bote tätig. Seine Aussagen und die von ihm vorgelegten Dokumente reichten den Beamten jedoch nicht aus. Aufgrund der Umstände und der widersprüchlichen Angaben erhärtete sich der Verdacht auf Geldwäsche oder sogar Terrorismusfinanzierung. Das Bargeld wurde umgehend von den Behörden sichergestellt. Der Fall liegt nun bei der Kantonspolizei St. Gallen, die die Ermittlungen übernommen hat.

Strenge Regeln für Bargeld
Die Einfuhr von Bargeld in die Schweiz ist grundsätzlich erlaubt. Reisende dürfen unbegrenzte Mengen an Bargeld oder Wertpapieren mitführen. Es gibt jedoch eine wichtige Regelung: Beträge ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken müssen bei einer Kontrolle auf Nachfrage deklariert werden. Das bedeutet, Reisende müssen Auskunft über die Herkunft des Geldes und den geplanten Verwendungszweck geben können.

Werden falsche Angaben gemacht oder die Auskunft verweigert, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat – so wie im aktuellen Fall – können die Barmittel vorläufig beschlagnahmt werden.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

5° / 12°
Symbol einzelne Regenschauer
7° / 15°
Symbol Regen
7° / 15°
Symbol einzelne Regenschauer
7° / 16°
Symbol einzelne Regenschauer
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung