OLG-Urteil in Linz:

Phishing-Opfer und Bank müssen Schaden teilen

Digital
29.04.2026 13:54
Porträt von krone.at
Von krone.at

Obwohl er fahrlässig gehandelt hat, muss ein Bankkunde, der Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist, nicht den ganzen Schaden selbst zahlen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Linz trifft auch die Bank eine Mitschuld, weil ihr Betrugs-Monitoring nicht anschlug.

Anfang 2023 erhielt der Kunde eine vermeintlich von seiner Bank stammende E-Mail, berichtete das OLG Linz am Mittwoch über den Fall. Darin wurde ein Update der Sicherheits-App angekündigt. Er klickte auf den Link und gab private Zugangsdaten bekannt.

Kurz darauf kontaktierte ihn ein angeblicher Bankmitarbeiter per Telefon und sagte, er müsse verdächtige Zahlungen stoppen. Der Anrufer brachte den Mann dazu, ihm Zugang zu seinen Bankkonten zu geben. Vom Privatkonto des Kunden sowie vom Konto eines Vereins, dessen Obmann er war, wurden dann binnen eineinhalb Stunden 41 Überweisungen mit einer Gesamtsumme von 200.000 Euro freigegeben.

Fraud-Transaction-Monitoring stoppte Zahlungen nicht
Der Kunde klagte die Bank, denn er sah sich als Opfer eines professionell inszenierten Betrugs. Die Zahlungen seien nicht wirksam autorisiert gewesen, weil er über ihren Zweck getäuscht worden sei, so seine Position. Zudem habe die Bank ihre Schutzpflichten verletzt, weil sie die auffälligen Überweisungen nicht im Rahmen ihres Fraud-Transaction-Monitorings gestoppt habe.

Das Geldinstitut hielt dem entgegen, dass man alle Kunden ausdrücklich vor genau dieser Betrugsmasche gewarnt habe und er zudem alle Zahlungen mittels Zwei-Faktor-System freigegeben habe.

Das Landesgericht Linz hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, weil der Mann grob fahrlässig gehandelt habe. Das Oberlandesgericht befand zwar ebenfalls, dass der Kunde grob fahrlässig vorgegangen sei, sah aber auch bei der Bank eine Mitschuld, weil deren Transaktionsüberwachungssystem nicht ausreichend ausgestaltet war. Das Gericht hielt es daher für angemessen, dass beide Seiten die Hälfte des Schadens tragen.

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