Kann ins Geld gehen

Pickerl und Autoreparaturen werden immer teurer

Motor
15.07.2014 19:57
Delle, Kratzer oder abgefahrene Bremsbeläge - die Preise bei Mechanikern, Spenglern und Kfz-Lackierern steigen weiter überdurchschnittlich: im Vergleich zum Vorjahr im Schnitt zwischen 3,5 und 4,2 Prozent, hat die Arbeiterkammer ermittelt. Doch wer Preise vergleicht, kann viel Geld sparen – auch beim Pickerl.
(Bild: kmm)

Die AK hat für ihren "Preismonitor" in 39 Wiener Kfz-Fachwerkstätten (Audi, BMW, Citroen, Fiat, Ford, Mazda, Mercedes, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, Skoda, Toyota, VW) erhoben, was eine Auto-Reparaturstunde kostet - je nach Autotyp und Schaden - in den untersuchten Wiener Kfz-Werkstätten (Preise in Euro) kostet.

Ein Mechaniker verlangt demnach pro Stunde zwischen 89,40 und 140,60 Euro, eine Spenglerstunde kostet zwischen 123,30 und 175,20 Euro, beim Kfz-Lackierer werden sogar 129,60 bis 175,20 fällig. Die Unterschiede betragen also bis über 50 Prozent.

"Prüfen Sie die Preise von mehreren Autowerkstätten", rät AK-Konsumentenschützerin Manuela Delapina, " vor allem dann, wenn die Reparaturen sehr zeitaufwendig sind. Viele Vertragswerkstätten reparieren auch Fremdmarken."

Über 50 Prozent Differenz auch beim Pickerl
Auch das Kfz-Pickerl ist teurer geworden, um durchschnittlich 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es kostet jetzt bis zu 90 Euro. Wer Mitglied bei einem Autofahrerklub ist, kommt günstiger davon: Der ÖAMTC verlangt 35,45 Euro, der ARBÖ 41,40 Euro.

Wer die jährliche Pickerl-Überprüfung nicht gleichzeitig mit einem Service machen lässt, muss in der Werkstatt je nach Automarke und Betrieb mit 38,95 bis 90 Euro rechnen. "Die durchschnittlichen Pickerl-Kosten in Kfz-Werkstätten machen bei Benzin-Pkw knapp 57 Euro, bei Diesel-Pkw 61 Euro aus", so die AK.

Der Termin fürs Pickerl richtet sich übrigens nach dem Monat der erstmaligen Zulassung des Autos. Die erste Überprüfung muss bei einem neuen Auto nach drei Jahren, dann nach zwei Jahren und später jährlich vorgenommen werden. Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette eingestanzte Monat. Die Überprüfung muss spätestens im vierten Monat nach diesem Fälligkeitsdatum erfolgen.

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(Bild: kmm)



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