Untreue-Prozess

Strache: „Hätten mich durch Sonne und Mond gejagt“

Gericht
27.05.2026 11:53

Finanziell gut aufgerüstet, muss sich Heinz-Christian Strache nun im Wiener Landl zu einer Lebensversicherung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem ehemaligen Vizekanzler vor, sich zu Unrecht als Bezugsberechtigter eingesetzt zu haben – es geht um mehr als 900.000 Euro. „Hier wurde einseitig Parteivermögen verschleudert“, klagt die Staatsanwaltschaft an. Der frühere FPÖ-Chef hält dagegen.

Das Gericht kennt der frühere Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile wie seine Westentasche. Als Privatankläger ging er unter anderem wegen der Scheidungsberichterstattung gegen Medien vor und deckte auch Privatpersonen, die ihn im Netz beschimpften oder ehrenrührig beleidigten, mit Privatanklagen ein.

Lebensversicherung veruntreut?
Am Dienstag tauscht der Ex-FPÖ-Chef die Rolle und ist selbst Angeklagter. Pünktlich um 9.30 Uhr betritt er gefolgt von zig Kameras den Verhandlungssaal 212 im Wiener Landl. Und darf statt auf der Anklagebank neben seiner Verteidigerin Platz nehmen. Zum Auftakt möchte Strache weder zu seinem Einkommen noch zu möglichen Schulden Angaben machen.

Der Staatsanwalt findet zu den Finanzen des Ex-Vizekanzlers klare Worte: „Der Angeklagte hat aufgrund seines Lebensstils immer einen erhöhten Geldbedarf gehabt, wenn nicht sogar Geldprobleme.“ 2014 habe sich Strache von einem Freund und Parteikollegen 420.000 Euro ausgeborgt – eine Summe, für die er einen Rückzahlungsplan gebraucht habe. „Da ist ihm die Lebensversicherung der FPÖ Wien eingefallen“, so der Ankläger.

Absicherung für Familie
Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung 2007 auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, mit Mitteln aus einer Versicherung für seinen Vorgänger Hilmar Kabas, die ausgelaufen war. „Die versicherte Person war Heinz-Christian Strache, der neue Landesparteiobmann“, sagt der Staatsanwalt. Die Bedingungen: Im Falle seines Ablebens hätte die Familie des Politikers die Prämie erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war die Partei bezugsberechtigt.

Zitat Icon

Warum sollte die Partei 940.000 Euro aus ihrem Vermögen nehmen und jemandem schenken, der überhaupt keinen Anspruch hat?

Staatsanwalt im Wiener Landl

„Endgültige und unwiderrufliche“ Vereinbarung
Das soll Strache zusammen mit einem mitangeklagten ehemaligen Parteifunktionär laut Anklage ohne Rücksprache mit den vorgesehenen Verantwortlichen der FPÖ geändert und sich als Bezugsberechtigten eingesetzt haben. Die Vereinbarung, die am 16. April 2014 geschlossen wurde, lautet: „Das Geld geht endgültig und unwiderruflich an Heinz-Christian Strache.“ Das wären zum Stichtag im Oktober 2027 über 900.000 Euro gewesen.

„Es steht mir zu“
„Wir wissen alle, was dann 2019 passiert ist – das Ibiza-Video“, erklärt der Ankläger weiter. Und noch nach seinem Rücktritt habe er bei seinem Nachfolger Dominik Nepp urgiert: „Ich brauche das Geld für mich und meine Familie. Es steht mir zu“, habe Strache in einer Nachricht geschrieben. Der 56-Jährige spricht von einer internen Versicherung, falls er sich unfreiwillig aus der Politik hätte zurückziehen müssen. Der Staatsanwalt betont: „Selbst wenn es sich um so etwas handelt, gilt das nicht in dem Fall, wo es ein selbst verschuldetes Fehlverhalten gab.“

Parteivermögen verschleudert?
„Hier wurde einseitig Parteivermögen verschleudert, ganz konkret verschenkt an den Landesobmann, der überhaupt kein Anrecht hat“, klagt der Staatsanwalt den Ex-FPÖ-Chef wegen Untreue an. Dem 56-Jährigen drohen in dem mehrtägigen Prozess bis zu zehn Jahre Haft. Zuletzt richtet sich der Ankläger an die Schöffen: „Heinz-Christian Strache ist eloquent, er ist charismatisch und er wird auf alles eine Antwort haben. Er ist darauf geschult, Leute von seinem Standpunkt zu überzeugen.“

Zitat Icon

Für unerwartete, abrupte Rücktritte muss ein Obmann abgesichert sein. Da ist überhaupt nichts Unzulässiges dabei.

Straches Verteidigerin Gunilla Prohart

„Besonderes Risiko“ 
„Was der Staatsanwalt vorgetragen hat, ist lückenhaft und das Bild ist verzerrt“, sagt Straches Verteidigerin Gunilla Prohart. „Für unerwartete, abrupte Rücktritte muss ein Obmann abgesichert sein. Da ist überhaupt nichts Unzulässiges dabei“, argumentiert sie und ergänzt: „Als Parteiobmann einer Oppositionspartei ist man einem besonderen Risiko ausgesetzt.“ Für die Polizze habe es parteiintern einen Beschluss gegeben, 90 Prozent der Beschlüsse seien damals mündlich gefasst worden.

„Mit so einer Absicherung im Hintergrund kann sich ein Obmann mit vollem Einsatz seiner Partei widmen.“ Heinz-Christian Strache habe Tag und Nacht für die FPÖ gearbeitet und für diese Wahlen gewonnen. Der Rücktritt nach dem Ibiza-Skandal sei ein Paradebeispiel dafür gewesen, wofür diese Versicherung gedacht war. 

Unterlagen nach Rücktritt verschwunden
Strache untermauert in einem vorbereiteten Statement die Schilderungen seiner Anwältin, bekennt sich also nicht schuldig. „Es war allen klar, dass das im Erlebensfall eine Pensionszusage sein soll“, sagt Strache und bekräftigt, dass im Finanzausschuss entsprechende Beschlüsse geschlossen worden sind, bei denen unter anderem Hilmar Kabas dabei war.

„Die hätten mich durch Sonne und Mond gejagt, wenn ich so etwas selbst abschließe.“ Nach seinem Rücktritt seien Unterlagen verschwunden. „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir alles unterschreiben und ausfertigen lassen“, ist er verwundert, dass sich frühere „Parteifreunde“ jetzt nicht an den Beschluss erinnern können. „Das war doch alles nicht geheim“, wird er lauter. Ibiza sei sein „persönlicher Supergau“ gewesen. Und der Paradefall für den „Risikofall“, für den die Versicherung abgeschlossen worden ist. 

Die Anwaltskosten für den Prozess dürften Strache keine Probleme bereiten. Denn vor allem das Oe24-Netzwerk musste in den letzten Monaten tief in die Tasche greifen. Für die Scheidungsberichterstattung und Geschichten mit Danny K. wurde dieses zu Schadensersatz in deutlich sechsstelliger Höhe verurteilt, großteils bereits rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung