Zehn Jahre Haft drohen

Auftakt im Untreue-Prozess gegen HC Strache

Gericht
27.05.2026 05:00

Finanziell gut aufgerüstet, muss sich Heinz-Christian Strache nun im Wiener Landl zu einer Lebensversicherung verantworten. Die WKStA wirft dem ehemaligen Vizekanzler vor, sich zu Unrecht als Bezugsberechtigter eingesetzt zu haben – es geht um mehr als 300.000 Euro. Nur ein Gerichtsauftritt von vielen für Strache. 

Das Gericht kennt der frühere Vizekanzler Heinz-Christian Strache mittlerweile wie seine Westentasche. Als Privatankläger ging er unter anderem wegen der Scheidungsberichterstattung gegen Medien vor und deckte auch Privatpersonen, die ihn im Netz beschimpften oder ehrenrührig beleidigten, mit Privatanklagen ein.

Lebensversicherung veruntreut?
Am Dienstag tauscht der Ex-FPÖ-Chef die Rolle und ist selbst Angeklagter. Mehrere Prozesstage sind anberaumt, die Causa Casinos wird erst im Herbst verhandelt. Strache und einem ehemaligen Parteifunktionär wird Untreue in Zusammenhang mit einer Lebensversicherung vorgeworfen. Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung 2007 für ihren damaligen Obmann Strache auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. Im Falle seines Ablebens hätte die Familie des Politikers die Prämie erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war die Partei bezugsberechtigt.

Dem Ex-FPÖ-Chef drohen bis zu zehn Jahre Haft
Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage ohne Rücksprache mit den vorgesehenen Verantwortlichen der FPÖ geändert und sich als Bezugsberechtigten eingesetzt haben. Das wären zum Stichtag im Oktober 2027 über 900.000 Euro gewesen. Inkriminiert sind deswegen mehr als 300.000 Euro; teils versucht. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung drohen dem 56-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft.

Die Anwaltskosten für den Prozess dürften Strache keine Probleme bereiten. Denn vor allem das Oe24-Netzwerk musste in den letzten Monaten tief in die Tasche greifen. Für die Scheidungsberichterstattung und Geschichten mit Danny K. wurde dieses zu Schadensersatz in deutlich sechsstelliger Höhe verurteilt, großteils bereits rechtskräftig.

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