Der in Untersuchungshaft sitzende, mutmaßliche Bankräuber von Ferlach will zum Tatzeitpunkt nicht im Ortszentrum gewesen sein – nur kann der 48-Jährige dies nicht beweisen.
„Beweis beziehungsweise Nachweis, dass sich eine verdächtige Person zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und somit als Täter nicht in Frage kommt – so die rechtliche Definition eines, für Emittler wie auch für Verdächtige wichtiges Alibi. Und im Fall des in Untersuchungshaft sitzenden, mutmaßlichen Bankräubers hat dieser aus Sicht der Justiz eben kein nachweisliches Alibi.
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