Die Aussagen von Bezirksbehörde und Bauern gehen auseinander, am Ende wird das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Abnahme von 50 Schafen im Bezirk Wels-Land gerechtfertigt war. Unklar bleibt das Schicksal der Schafe und Lämmer, die inzwischen auf einem Tierschutzhof untergebracht sind.
Was wird aus den 50 Schafen, die am Montag einem Bauern in Steinerkirchen an der Traun behördlich abgenommen wurden? Sie sind bei der Pfotenhilfe in Lochen untergebracht. Die Kosten für die Abholung, Betreuung, Versorgung und den Tierarzt muss aber der Landwirt tragen, solange die Abnahme nicht rechtskräftig ist. Diese bekämpft Roland Sch. mit seinem Rechtsbeistand Benjamin Biberhofer. Letzterer erklärt: „Falls das Landesverwaltungsgericht erkennt, dass die Abnahme rechtswidrig war, werden die Kosten von der Allgemeinheit zu tragen sein.“
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