Christkindl-Briefe

65-Jähriger soll historische Post gefälscht haben

Oberösterreich
10.06.2026 20:00

Ein 65-jähriger Oberösterreicher musste sich am Landesgericht Wels wegen schweren Betrugs verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, Briefe aus der Nachkriegszeit verfälscht und gewinnbringend verkauft zu haben. Dabei soll er äußerst geschickt vorgegangen sein.

Mangelnde Fingerfertigkeit kann man dem 65-jährigen Angeklagten nicht vorwerfen. Der Hausruckviertler soll gewerbsmäßig sogenannte Christkindlbelege verfälscht und im Anschluss über Internet-Plattformen gewinnbringend verkauft haben. Bei den Zeitdokumenten handelt es sich um im 1950 eröffneten Sonderpostamt Steyr-Christkindl abgestempelte Einschreibbriefe. Speziell die Kuverts aus den ersten Jahren sind in Sammlerkreisen sehr begehrt und werden um 600 bis 800 Euro das Stück gehandelt.

Aufwendige Vorgehensweise
Doch zurück zu den Anklagepunkten: Bei den ihm vorgeworfenen Fälschungen soll der 65-Jährige äußerst geschickt vorgegangen sein, denn die mutmaßlichen Betrügereien blieben von 2014 bis 2022 unentdeckt. Er soll die originalen Briefmarken entfernt, durch andere ersetzt und mit nachgemachten Stempelabschlägen entwertet haben. Um die Fälschungen noch „echter“ aussehen zu lassen, habe der 65-Jährige Stockflecken mit Wasserfarbe auf die Zahnspitzen der Briefmarken aufgemalt und Aufkleber gefälscht.

Sammler als Geschädigte
Laut Anklagebehörde sei mit den Fälschungen ein Verkaufserlös von rund 79.000 Euro erzielt worden. Nicht alle Abnehmer sind bekannt, einige geschädigte Sammler waren als Zeugen geladen. Vor Gericht zeigte sich der 65-Jährige nicht geständig. Vielmehr gab er an, die Kuverts im Keller seines Vaters gefunden zu haben.

Schöffen sollen Urteil fällen
An mehreren Verhandlungstagen kamen neben Zeugen auch ein Sachverständiger zu Wort. Sollte das Schöffengericht den Angeklagten schuldig sprechen, droht wegen schweren Betrugs eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Der Prozess war bis in die Abendstunden anberaumt, zu Redaktionsschluss stand noch kein Urteil fest.

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