„Entscheidung herzlos“

Abfertigung: Erben schauen durch die Finger

Österreich
10.06.2026 08:00

Eine Mutter starb knapp vor ihrer Pensionierung – aber die Gesundheitskasse, in der sie beschäftigt war, zahlt von der Abfertigung keinen Cent an die Kinder. Es geht um 70.000 Euro.

Die Wienerin Sabine T. war 43 Jahre lang bei der ÖGK beschäftigt, doch zwei Monate vor ihrer Pensionierung erlag die Beitragsprüferin ihrem Krebsleiden. Dadurch hat sie die Abfertigung nicht mehr erhalten, die noch nach der alten Regelung auszuzahlen gewesen wäre.

Zur Trauer kommt für die Hinterbliebenen noch der finanzielle Schock hinzu. Denn nach ihrem Tod bekam die Tochter (36) einen Brief von der ÖGK – darin war zu lesen: Auszahlungsbetrag der Abfertigung: 70.295,36 Euro. Nicole W. und ihren Bruder Walter (38) hat es nach ihren eigenen Worten fast „umgehaut“. Doch es gibt davon keinen Cent!

Nach 70.000-Euro-Freude die Ernüchterung
Die rasche Ernüchterung: „Nach Erledigung der Verlassenschaft beim Notar wurde mir mitgeteilt, dass die ÖGK das Geld einbehält, weil kein Rechtsanspruch bestünde – da meine Mutter zum Zeitpunkt des Todes weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft lebte und keine Kinder hatte, die noch unterhaltspflichtig sind“, ist Nicole W. fassungslos. Der Ehemann ihrer Mutter und Kindesvater verstarb, als Nicole und ihr Bruder (38) noch klein waren. Beide sind selbsterhaltungsfähig und haben Familien, hätten sich aber über 70.000 Euro riesig gefreut.

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Jener Bezugsnachweis, der Ihnen zugegangen ist, war in dieser Form für interne Abläufe konzipiert und nicht für die Übermittlung an Angehörige bestimmt.

Aus dem Schreiben der ÖGK

Nachricht über Abfertigung irrtümlich verschickt
Die Hinterbliebenen ersuchten um eine Kulanzlösung. Dann staunten sie noch mehr. Denn die Benachrichtigung über die Abfertigungssumme wurde nur irrtümlich verschickt. „Jener Bezugsnachweis für den Monat Oktober 2024, der Ihnen zugegangen ist, war in dieser Form für interne Abläufe konzipiert und nicht für die Übermittlung an Angehörige bestimmt“, heißt es unter anderem in dem Schreiben.

Und: „Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Kulanzlösung leider nicht möglich ist.“ Die 36-Jährige ist enttäuscht über die Entscheidung und übt Kritik am Gesetzgeber: „Auch wenn es rechtens ist, finde ich die Entscheidung herzlos.“

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Wie kann es sein, dass eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft mehr wert sind als die eigenen, wenn auch nicht mehr unterhaltspflichtigen Kinder?

Nicole W., Tochter der Verstorbenen

Kein rechtlicher Anspruch auf Abfertigung
Doch die ÖGK bleibt hart. Denn Abfertigungsansprüche gehen nur an jene gesetzlichen Erben über, zu deren Erhaltung die verstorbene Dienstnehmerin gesetzlich verpflichtet war und die von ihr wirtschaftlich abhängig waren. Das treffe in diesem Fall nicht zu.

„Die Abfertigung alt ist eine Dienstgeberleistung und keine Rückerstattung von Beiträgen der verstorbenen Dienstnehmerin“, heißt es auf „Krone“-Anfrage von der ÖGK. „Wir sind verpflichtet, bei der Verwendung von Versichertengeldern die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen einzuhalten.“

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