Im Eltern-Kind-Pass

Genitalverstümmelung wird künftig dokumentiert

Innenpolitik
03.06.2026 12:40
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ungefähr 11.000 Mädchen und Frauen in Österreich sind von Genitalverstümmelung betroffen. Weitere 3000 seien gefährdet, sagte Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) am Mittwoch. Sie bräuchten „klare gesetzliche Regelungen, gute Präventions- und Bewusstseinsarbeit und kompetente Anlaufstellen“.

In Österreich ist Genitalverstümmelung strafbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Harald Schlögel, Erster Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, sagte, dass Ärztinnen und Ärzte verpflichtet seien, Anzeige zu erstatten, wenn sie „(...) von der schweren Körperverletzung“ erfahren. Entscheidend sei das rechtzeitige Erkennen, ergänzte Bauer. „Daher wurde auch ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte, Behörden und Institutionen erarbeitet und in einem nächsten Schritt die Informations- und Dokumentationspflicht im Eltern-Kind-Pass festgeschrieben.“ Diese soll ab dem 1. Oktober gelten.

Das Gesundheitspersonal kann sich bei Fragen an eine Fachberatungsstelle oder das Infotelefon der FGM/C-Koordinationsstelle wenden. FGM/C steht für die englische Entsprechung „Female Genital Mutilation/Cutting“. Wie berichtet, hat die Bundesregierung bereits Ende März einen Entschließungsantrag gegen Genitalverstümmelung eingebracht, der unter anderem Bewusstseinsbildung bei Gesundheitspersonal und eine Verankerung des Themas in den Ausbildungen von Hebammen, Gynäkologinnen und Gynäkologen enthält.

„Archaische Missachtung der Würde“
„Die Bundesregierung nimmt die Bekämpfung von FGM/C sehr ernst. Der Nationale Aktionsplan macht aus politischem Willen verbindliche Verantwortung. Prävention, Opferschutz und verlässliche medizinische wie psychosoziale Versorgung der Betroffenen werden so über Ressortgrenzen hinweg abgesichert und ausgebaut“, sagte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) in einer Aussendung.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane werden „teilweise oder total entfernt oder sonst verletzt“ – und zwar, ohne dass ein medizinischer Grund dafür vorliegt. Schlögel sprach von einer „archaischen Missachtung“ der Würde der Betroffenen, mit der gesundheitliche Probleme und medizinische Langzeitfolgen verbunden seien.

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