Der deutsche Kopfhörer-Hersteller Sennheiser und der Schweizer Hörgerätehersteller Sonova müssen in Österreich wegen Preisabsprachen Geldstrafen zahlen. Das Kartellgericht verurteilte Sennheiser auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu 534.000 Euro und Sonova zu 100.000 Euro.
Die Geldbußen sind rechtskräftig, wie die BWB am Mittwoch mitteilte. Sie hatte seit 2022 gegen die beiden Unternehmen ermittelt und mittels Amtshilfe des deutschen Bundeskartellamtes eine Hausdurchsuchung in Deutschland durchgeführt.
Wie die Behörde erklärte, trafen Sennheiser und Sonova bei Kopfhörern der Marke „Sennheiser“ vertikale Preisabsprachen mit Handelspartnern, „um die Einheitlichkeit und Stabilität der Endverkaufspreise zu fördern, den Preiswettbewerb zwischen den Handelsunternehmen zu hemmen und somit den Wettbewerb zu beschränken“.
„Umfassende“ Kooperation bei Strafhöhe berücksichtigt
Sennheiser und Sonova haben laut BWB „umfassend und vollständig“ kooperiert, was bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt wurde. Die Unternehmen hatten nach Beginn der Ermittlungen einen Antrag auf Kronzeugenstatus eingebracht. Die BWB kann beim Kartellgericht Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes beantragen.
Sonova – spezialisiert auf medizinische Hörhilfen – hatte 2021 von Sennheiser den kompletten Bereich der Kabel- und Drahtlos-Kopfhörer für den Alltagsgebrauch, das Zubehör und die Soundbars für TV und HiFi übernommen. Die Deutschen behielten das Geschäft mit professionellen Studio- und DJ-Kopfhörern, einschließlich größerer Headsets mit Mikrofonen, mit Funksendern und -strecken sowie mit Konferenzsystemen und weiterer Veranstaltungstechnik.
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