„Krone“-Kommentar

Scheidung erst mit 120 Jahren

Kolumnen
14.08.2026 20:00

An diesem Wochenende ist es genau fünf Jahre her, dass die Taliban nach dem Abzug des Westens neuerlich die Macht in Afghanistan übernommen haben. Seither ist das Land zurückgefallen in den Steinzeitislam und belegt im weltweiten Demokratieindex mit Abstand den letzten Platz.

In den vergangenen Tagen aber sind wieder Meldungen aus dem abgeschotteten Land nach außen gedrungen, Meldungen von Demonstrationen von Frauen, die sich gegen ihre völlige Entrechtung und die rigiden Bekleidungsvorschriften zur Wehr setzen wollten. Es gab Berichte über „Sittenwächter“, die mit Peitschen auf die Frauen losgegangen sein oder gar auf sie geschossen haben sollen.

Die Taliban haben sich die Unterdrückung der Frauen zum Markenzeichen gemacht – und zwar unter dem alles rechtfertigenden Deckmantel der Religion.

Frauen ist der Zugang zu Sekundarschulen und Unis verwehrt. Als direkte Folge daraus werden sie häufig sehr jung verheiratet. Schweigt ein Mädchen bei der Eheschließung, gilt das als Zustimmung (ernsthaftes Argument: Sie ist zu schüchtern, um Ja zu sagen). Kinderehen sind damit legalisiert.

Das Gesetz erlaubt es Männern, ihre Frauen zu züchtigen. Im Gegenzug drohen einer Frau, die ihren gewalttätigen Mann verlässt, drei Monate Haft.

Und selbst wenn ein Mann seine Frau verlässt, darf sie sich erst scheiden lassen, wenn er das Alter von 120 Jahren erreicht hat, sodass man annehmen kann, dass er tot ist ...

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