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Es ist ein Albtraum für Eltern, Betreuer, Lehrer, Freunde und Verwandte: Nur eine Minute nicht hingeschaut, und es ist etwas Furchtbares mit einem Kind passiert. Dazu kommt wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oft eine Anzeige. Die Frage ist: Inwieweit haften Pädagogen für fremde Kinder?
Von der Kindergartengruppe entfernt, wenig später tot – das Schicksal des kleinen Martin (5) im Burgenland machte im vergangenen Jahr fassungslos. Nun trieb ein elfjähriges Mädchen während eines Schulausflugs in die Sonnentherme Lutzmannsburg reglos im Wasser. Die Rechtslage zur Aufsichtspflicht ist nicht ganz präzise – ein Überblick.
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