Zwei minderjährige Mädchen um 1.15 Uhr am Festgelände – jetzt muss der Veranstalter 200 Euro Strafe zahlen. Der Obmann des Traditionsvereins ist fassungslos: „Ich sehe nicht ein, dass das meine Aufgabe sein soll.“
Es sollte eine ausgelassene Sommerparty mit Musik, Freunden und guter Stimmung werden. Doch für den Veranstalter eines beliebten Open-Air-Festes im Tiroler Zillertal endete vor wenigen Wochen die Nacht mit einer bösen Überraschung: Eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro flatterte ihm ins Haus! Der Grund: Die Polizei traf um 1.15 Uhr zwei minderjährige Mädchen auf dem Festgelände an.
Immer mehr Auflagen und steigende Verantwortung
Dabei gelten für Jugendliche in der Tat klare Regeln: Für 14- bis 16-Jährige endet die erlaubte Ausgehzeit grundsätzlich um 1 Uhr. Danach braucht es entweder eine Begleitperson oder einen rechtfertigenden Grund, etwa den Heimweg.
Soll ich um 1 Uhr anfangen, Jugendliche nach Hause zu schicken?
Obmann des Tiroler Traditionsvereins
Für den Obmann des Traditionsvereins, der das Fest mittlerweile seit 24 Jahren organisiert, ist die Strafe dennoch schwer nachvollziehbar. „Soll ich um 1 Uhr anfangen, Jugendliche nach Hause zu schicken? Bei 1200 Leuten? Das würde doch zwangsläufig zu Diskussionen und Streit führen.“ Besonders sauer macht ihn, dass am Ende offenbar immer der Veranstalter zur Verantwortung gezogen wird. „Ich bin der Meinung, dass eigentlich die Eltern darauf schauen müssen, dass ihre Kinder nachts vom Fest heimgehen – und nicht die Obleute.“
Dabei investiert der Verein jedes Jahr Tausende Euro in das Sicherheitskonzept. Zehn Securitys sind im Einsatz und Jugendschutz-Bändchen werden ausgegeben. „Und wir achten darauf, dass auch sonst sämtliche Auflagen penibel eingehalten werden.“ Der Obmann haftet für das Fest zudem persönlich. Genau das bereitet ihm Sorgen: „Ich bin für alles zuständig und hafte privat. Wenn die Auflagen immer mehr werden und man am Ende für Dinge bestraft wird, die man gar nicht kontrollieren kann, darf man sich dann nicht wundern, wenn irgendwann niemand mehr solche Feste veranstalten will“, ist der Zillertaler überzeugt.
Nicht jeder Schritt lässt sich auch kontrollieren
Für ihn geht es längst um mehr als 200 Euro. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie viel Verantwortung Veranstalter übernehmen können – und wo die Eigenverantwortung von Jugendlichen und Eltern beginnt. „Immer braucht es einen Schuldigen. Aber wir sollten auch wieder über Selbstverantwortung reden“, meint der langjährige Vereinsobmann.
Eines ist für ihn aber klar: Ein Veranstalter kann für Sicherheit sorgen. Zu kontrollieren, wann jeder einzelne Besucher das Fest verlässt, sei jedoch kaum möglich ...
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