Einigung erzielt

EU stärkt Arbeitnehmerrechte in der „Gig Economy“

Web
08.02.2024 16:29

Wer über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer, Hausangestellter oder Essenslieferant arbeitet, soll in der EU künftig mehr Rechte bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am Donnerstag darauf, dass Betroffene besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden sollen, wie das EU-Parlament mitteilte. Auch die belgische EU-Ratspräsidentschaft bestätigte einen Deal.

Wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen, wird den neuen Regeln zufolge angenommen, dass die Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind. Die Beweispflicht liege bei den Plattformen - sie müssten beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht, so das Parlament. Nach Angaben der EU-Staaten können Beschäftigte etwa besseren Zugang zu Bezahlung bei Krankheit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder Einkommensunterstützung erhalten.

„Während die Branche milliardenschwere Gewinne abwirft, arbeiten die Menschen dort meist unter prekären Bedingungen“, kommentierte Evelyn Regner, Vize-Präsidentin des EU-Parlaments (SPÖ. Mithilfe der neuen Richtlinie wolle man in Zukunft sicherstellen, dass für alle Plattform-Arbeiter in der EU faire Arbeitsbedingungen und eine soziale Absicherung gelten.

„Mit dem heutigen Kompromiss senden wir ein klares Signal an Uber und Co: Faire Arbeitsbedingungen und Datenschutz gelten für alle“, teilte der CDU-Europa-Abgeordnete Dennis Radtke mit. Scheinselbstständigkeit und Wettbewerbsverzerrung werde damit den Kampf angesagt. Nach Angaben der Chefverhandlerin des EU-Parlaments, Elisabetta Gualmini, arbeiten bis zu 40 Millionen Menschen in Europa als sogenannte Plattformarbeiter.

Bereits im Dezember hatten sich die EU-Unterhändler auf die neuen Regeln verständigt. Kurz vor Weihnachten musste die damalige spanische EU-Ratspräsidentschaft aber mitteilen, dass der Deal geplatzt war. Im Jänner hatte Belgien die regelmäßig wechselnde Präsidentschaft übernommen und nun erneut eine Einigung ausgehandelt. Diese muss noch offiziell grünes Licht vom Europaparlament und den EU-Staaten bekommen - an diesem Schritt war das Vorhaben im Dezember gescheitert.

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