Ungarn steht erneut vor einem neuen politischen Kräftemessen: Das Parlament in Budapest hat eine weitreichende Verfassungsnovelle beschlossen, die unter anderem eine mögliche Absetzung des Staatspräsidenten Tamas Sulyok vorsieht. Nun liegt der Ball beim Präsidenten selbst – denn ohne seine Gegenzeichnung treten die Änderungen nicht in Kraft. Ministerpräsident Péter Magyar kündigte für den Fall einer Verweigerung ein Amtsenthebungsverfahren an.
139 Abgeordnete stimmten für die Verfassungsänderungen und sicherten damit die notwendige Zweidrittelmehrheit. Sechs Parlamentarier enthielten sich. Die Fraktion der bisherigen Regierungspartei Fidesz von Viktor Orbán blieb der Abstimmung fern.
Die Änderungen müssen nun von Präsident Sulyok gegengezeichnet werden, bevor sie wirksam werden können. Magyar warf dem Staatsoberhaupt vor, die Politik des im April abgewählten früheren Regierungschefs Orbán mitgetragen zu haben. Sollte Sulyok seine Unterschrift verweigern, müsste ein mögliches Amtsenthebungsverfahren vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragt werden. Anschließend wäre die Zustimmung des Verfassungsgerichts erforderlich.
Präsidentenamt könnte vorübergehend neu besetzt werden
Sollte das Amt des Staatspräsidenten vakant werden, würde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend die Befugnisse des Staatsoberhaupts übernehmen, bis ein Nachfolger bestimmt ist. In Ungarn wird der Präsident vom Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Neue Altersgrenze für Verfassungsrichter
Die Reform sieht außerdem Änderungen bei der Besetzung des Verfassungsgerichts vor. Künftig sollen die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung des 70. Lebensjahres enden. Davon betroffen sind derzeit vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter – darunter der Vorsitzende Peter Polt, der als Orbán-Loyalist gilt.
Auch die Amtszeit von Abgeordneten soll künftig begrenzt werden. Nach der neuen Regelung dürfen Parlamentarier maximal zwölf Jahre im Amt bleiben. Diese Bestimmung soll ab der nächsten Parlamentswahl im Jahr 2030 gelten. Davon wäre auch Viktor Orbán betroffen. Er war seit 1990 ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er allerdings nicht an.
Begrenzte Amtszeiten für Ministerpräsidenten
Bereits Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit eine weitere Verfassungsänderung beschlossen. Diese sieht eine Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre vor. Damit ist ausgeschlossen, dass Orbán erneut Regierungschef werden kann. Er regierte von 1998 bis 2002 sowie von 2010 bis zu seiner Abwahl. Auch Magyar selbst könnte nach dieser Regelung höchstens einmal wiedergewählt werden.
Magyar kündigte zudem an, mit seiner Partei Tisza an einer völlig neuen Verfassung arbeiten zu wollen. Diese soll das von Orbán eingeführte „Grundgesetz“ ersetzen. Magyar kritisiert, dass das Regelwerk auf die Machtinteressen von Orbán und seiner Partei zugeschnitten worden sei.
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