Die Bedenken Berkas richten sich allerdings nicht so sehr gegen die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, über deren Rechtmäßigkeit der Europäische Gerichtshof entscheiden wird, als vielmehr gegen ihre Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.
Sauer stößt dem Juristen in erster Linie "die defizitäre Ausgestaltung des Rechtsschutzes der Menschen" auf, deren Telefon- und Internetdaten seit 1. April ohne konkreten Anlass für die Dauer von sechs Monaten gespeichert und von der Polizei und Justiz abgerufen werden können.
"Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe", heißt es dazu in dem Gutachten.
Privatsphäre in Bedrängnis
Die Privatsphäre des Menschen sei "heute in einem Maß wie nie zuvor in Bedrängnis geraten", legt Berka dar. Das klassische Datenschutzrecht befinde sich in einer Krise und sei immer weniger in der Lage, den Einzelnen vor dem Datenhunger der großen Informationskonzerne oder der staatlichen Verwaltung zu schützen.
Überzogene Erwartungen an einen formalen Datenschutz, der jeden Informationsverkehr einer strikten bürokratischen Überwachung unterwerfen möchte, schwächten in Wahrheit den Schutz der privaten Sphäre, so der Verfassungsjurist.
In seinem Gutachten plädiert Berka daher "für eine Rekonstruktion des Grundrechts auf Datenschutz, damit dieses wieder seine Funktion als wirksamer Schutzschirm vor einem tatsächlichen Missbrauch von Informationsmacht erfüllen kann".
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