Tag der Entscheidung

So läuft das große Finale im tiefen ORF-Sumpf

Innenpolitik
10.06.2026 20:00

Auf der Baustelle ORF rattert es gewaltig: Etliche Skandale, vier Favoriten und ein bereits entfachter, skurriler Schein-Streit um Haftungen aufgrund etwaiger Polit-Packeleien. 

Es wird ernst am Küniglberg. 75 Anwärter auf den ORF-Chefsessel gab es. 13 Namen waren nach dem ersten großen Aussortieren noch auf der Liste. Neun der Kandidaten erhielten schließlich eine Nominierung von zumindest einem Stiftungsrat und wurden damit zu den Hearings eingeladen, wo jeder Kandidat 20 Minuten Zeit hat, sich und sein Konzept zu präsentieren. Danach bleiben noch zehn bis 20 Minuten Zeit für Fragen. Bei neun Kandidaten dürfte das Hearing also mindestens sechs Stunden dauern. Erst dann schreiten die Stiftungsräte zur Wahlurne: Zwar wird geheim in einer Wahlzelle gewählt – skurrilerweise sind die Stimmzettel aber namentlich gekennzeichnet.

Brief beider Bosse und Haftungs-Streit als Posse
Und weil bereits im Vorfeld heftig kritisiert wird, dass die Wahl ein abgekartetes Spiel sei und Favorit und (Ex-)APA-Chef Clemens Pig durch breite Unterstützung aus dem regierungsnahen Lager als neuer Generaldirektor feststehe, ergriffen die Stiftungsrats-Vorsitzenden Heinz Lederer und Gregor Schütze noch am Mittwoch in einem Brief die Flucht nach vorne.

Sie riefen die Mitglieder des Gremiums darin zu einer Entscheidung „frei von Zurufen oder Einflussnahmen jeglicher Art“ auf. Vorbehaltlich wollte man so wohl den Wind aus den Segeln nehmen. Zudem verweist man an der Stiftungsratsspitze auf die erstmalige Anwendung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes. Dem Vernehmen nach befürchten einzelne Stiftungsräte nämlich dennoch rechtliche Konsequenzen, da sie im Falle einer straf- und/oder zivilrechtlichen Verfolgung persönlich haften.

Top-Jurist hegt Zweifel
Zwar entfachte daraufhin eine Debatte rund um eine sogenannte D&O-Versicherung, die Personen in Organfunktionen vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung schützt, laut einem Gutachten des Rechtsanwaltes Johannes Zink gäbe es aber klare Ausschlusskriterien.

„Insbesondere ein vorsätzliches, rechtswidriges, aber auch ein grob fahrlässiges Handeln ist in solchen Versicherungsträgern regelmäßig ausgeschlossen“. Es sei daher „keinesfalls sichergestellt, dass die Handlungen der ORF-Stiftungsräte unabhängig von der straf- und zivilrechtlichen Einstufung ihres jeweiligen Fehlverhaltens vom Versicherungsschutz umfasst sind“. 

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