Anonyme Hinweisabgabe

Neue Whistleblower-Seiten im öffentlichen Sektor

Web
27.08.2023 11:36

Im öffentlichen Sektor sind ab sofort neue Meldeplattformen zum Schutz von anonymen Hinweisgeberinnen und -gebern in Betrieb, die in Umsetzung einer EU-Whistleblower-Richtlinie implementiert wurden. Beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde sowohl eine interne als auch eine externe Meldestelle eingerichtet, die interne Meldestelle des Justizressorts ist über ein webbasiertes Hinweisgebersystem erreichbar.

Die justizielle Meldestelle existiert bereits seit 10. Juli und steht Bediensteten der Justiz, die Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben, zur Abgabe von anonymen Hinweisen zur Verfügung. Gemeldet werden können - unter anderem - Fälle von sexueller Belästigung oder Gewalt im Arbeitsumfeld, Verstöße gegen das Gebot des achtungsvollen Umgangs, aber auch Hinweise auf Korruption oder Verstöße gegen Compliance-Regeln in Form von Geschenkannahmen, Einladungen, Bewirtungen, Nebenbeschäftigungen oder Sponsoring.

Auf die justizielle Meldestelle wurde bisher 6795 Mal zugegriffen. Neun Hinweise sind seit der Inbetriebnahme eingegangen, teilte das Justizministerium mit.

Interne und externe Meldestelle beim BAK eingerichtet 
Beim BAK haben am vergangenen Freitag Meldestellen für den privaten und den öffentlichen Bereich, die jeweils eine anonyme Kommunikation gewährleisten, ihren Betrieb aufgenommen. Die Stellen richten sich nicht nur an Bundesbedienstete, sondern auch an Bewerber sowie Lieferanten, wobei versichert wird, dass Whistleblower mit keinem beruflichen Nachteil zu rechnen haben.

Gemeldet werden können Verstöße gegen die Produktsicherheit und -konformität, gegen die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz, den Strahlenschutz und die nukleare Sicherheit und die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie den Tierschutz. Weiters wird Hinweisen auf Regelbrüche im öffentlichen Auftragswesen ebenso nachgegangen wie Verstößen gegen die öffentliche Gesundheit, den Verbraucherschutz und den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. Gemeldet werden sollen auch Korruptionsdelikte wie Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit und deren Nichtahndung sowie Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU.

Wie das Innenministerium anmerkte, kann es in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere ab Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts zur Offenlegung der Daten kommen. An die Bundesbediensteten wurde außerdem appelliert, sich vor der Abgabe einer Meldung mit den Themenfeldern Amtsgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht und Geheimhaltung beziehungsweise klassifizierten Informationen vertraut zu machen.

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