Menschen, die offensichtliche Gesetzesverstöße in Unternehmen aufzeigen - sogenannte „Whistleblower“ -, sind hierzulande viel zu wenig geschützt. Daran ändert auch der vorliegende Entwurf zum „HinweisgeberInnen-Schutzgesetz“ nichts. Im Gegenteil: „Die angedachte Regelung zur anonymen Meldung von Gesetzesverstößen wird nach wie vor erschwert. Nach derzeitigem Stand sind beispielsweise nur Korruptionsfälle vom neuen Gesetz umfasst, nicht aber etwa Betrug, Untreue oder sexuelle Belästigung“, so Luca Mark, Österreich-Geschäftsführer von Transparency International, in „Nachgefragt“ mit Gerhard Koller.
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