Der Kläger könne nicht mit Lederschuhen fahren, da der Fußraum oberhalb des Gaspedals zu eng sei, erklärte der Gerichtssprecher. "Wenn ich mit Herren-Lederschuhen in Größe 47 fahre, kann ich mich da unten verhaken. Das ist aber eine gängige Größe."
Er könne als Handelsvertreter nicht mit Sportschuhen bei Kunden auftauchen. Für den Aufwand, ständig seine Schuhe zu wechseln, forderte er eine Minderung des Kaufpreises.
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