Fußraum zu klein

Volvo-Fahrer bekommt Geld zugesprochen

Motor
08.05.2008 21:02
Ein deutscher Autokäufer mit großen Füßen bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück - weil der Fußraum seines Autos zu klein ist. Der Kläger und das Autohaus hätten einem Vergleich des Amtsgerichts in Wiesloch in Baden-Württemberg zugestimmt, sagte ein Gerichtssprecher. Der 1,87 Meter große Mann mit Schuhgröße 47 erhält knapp 1.700 Euro und damit fünf Prozent des Kaufpreises für einen Volvo C70 zurück.

Der Kläger könne nicht mit Lederschuhen fahren, da der Fußraum oberhalb des Gaspedals zu eng sei, erklärte der Gerichtssprecher. "Wenn ich mit Herren-Lederschuhen in Größe 47 fahre, kann ich mich da unten verhaken. Das ist aber eine gängige Größe." 

Er könne als Handelsvertreter nicht mit Sportschuhen bei Kunden auftauchen. Für den Aufwand, ständig seine Schuhe zu wechseln, forderte er eine Minderung des Kaufpreises.

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