1.11. Winterreifen

Winterausrüstung: Bestimmungen im In- und Ausland

Motor
30.10.2013 00:46
Am Freitag müssen Österreichs Fahrzeuge wieder winterfest gemacht werden. Da tritt die "witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht" in Kraft. Aber auch wer eine Fahrt ins benachbarte Ausland plant, sollte sich vorher informieren. Denn in einigen Ländern gibt es von Österreich abweichende Regelungen, warnt der ÖAMTC. Besonders vorsichtig sollte man bei Mietwagenbuchungen sein, denn nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um.
(Bild: kmm)

In Österreich besagt die Winterausrüstungspflicht, dass Pkw bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern montiert haben müssen. Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – davon raten die Technikexperten des Clubs jedoch aufgrund des sich gefährlich ändernden Fahrverhaltens ab.

In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen erst ab 15. November (bis 15. März) vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraumes. Auch Sommerreifen dürfen, in Kombination mit Schneeketten, verwendet werden. Die maximale Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Für im Winter genutzte Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern. Spikes sind in Slowenien nicht erlaubt.

In Deutschland, der Slowakei und der Tschechischen Republik gilt eine situative Winterreifenpflicht. In Tschechien sind Winterreifen bei Temperaturen unter vier Grad auf jeden Fall erforderlich. In Deutschland ist außerdem vorgeschrieben, dass Frostschutz im Scheibenwaschmittel enthalten sein muss. Schneeketten sind in der Slowakei und in der Tschechischen Republik nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist. Die Verwendung von Spikes ist in allen drei Ländern verboten.

In der Schweiz sieht die Sache ganz anders aus: Eine generelle Pflicht, Winterreifen zu nutzen, existiert nicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sein und den Verkehr behindern bzw. in einen Unfall verwickelt sein, werden entsprechend höhere Strafen ausgesprochen. Schneeketten sind verpflichtend anzubringen, wenn in der jeweiligen Region entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen. Sie müssen dann zumindest auf zwei Reifen angebracht werden. Von 1. November bis 30. April sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen mit Ausnahme der beiden Tunnel San Bernardino und St. Gotthard.

In Italien und Ungarn gibt es eine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen ebenswenig. Entsprechende Beschilderung kann jedoch die kurzfristige Nutzung von Winterreifen vorgeben. Eine Ausnahme ist das Aostatal im Nordwesten Italiens: Hier müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen aufgezogen sein oder zumindest Schneeketten mitgeführt werden. Schneeketten sind grundsätzlich in beiden Ländern erlaubt (Maximalgeschwindigkeit 50 km/h). In Italien dürfen von 15. November bis 15. März auch Spikereifen für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen verwendet werden.

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(Bild: kmm)



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