Darin ist der jeweilige Anlass für eine Fahrzeug-Rückrufung ebenso angegeben wie mögliche daraus resultierende Folgen. "95 Rückrufaktionen im vergangenen Jahr sind kein Ruhmesblatt für die Autohersteller", sagt ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. 67 Rückrufe erfolgten aufgrund von mechanischen Defekten, 28 wegen Mängeln bei der Elektrik oder Elektronik.
"Serviceaktionen" oder "Werkstättenaktionen"
Weist ein Fahrzeug einen groben Sicherheitsmangel auf, ist der Hersteller verpflichtet, das Produkt zurückzurufen. "Erreicht einen Autobesitzer ein Rückruf-Schreiben, heißt es: Sofort in die Werkstatt fahren und nicht bis zum nächsten Servicetermin warten", sagt der ÖAMTC-Techniker. Immer öfter allerdings tarnen Autohersteller solche Aktionen als sogenannte "Serviceaktionen" oder "Werkstättenaktionen". Über diese werden nur in der Kundenkartei registrierte Fahrzeughalter informiert. Im Unterschied dazu müssen bei einer "Rückrufaktion" Verkehrs- und Konsumentenschutzministerium sowie der Versicherungsverband, wo alle Zulassungsdaten gespeichert sind, verständigt werden. Damit ist gewährleistet, dass auch Zweit- und Drittbesitzer von Fahrzeugen erreicht werden.
Rückrufaktionen ernst nehmen
Egal, von wem sie offiziell ausgesprochen werden, Rückrufaktionen und Werkstättenaktionen sind unbedingt ernst zu nehmen. Defekte, die für den Laien harmlos klingen, können fatale Folgen mit sich bringen. Beispielsweise Gurte, die sich von selbst öffnen könnten, Kurzschlüsse wegen schlechter Isolierungen, heiß laufende Motoren mit Brandgefahr, Ausfall der Lenkung - das waren mögliche Szenarien, die im vergangenen Jahr zum Rückruf Tausender Fahrzeuge geführt haben.
Kleine Ursachen - gefährliche Wirkungen
Zur Veranschaulichung, welche Gefahren scheinbar harmlose Defekte in sich bergen, hier einige Bespiele für Rückrufaktionen aus dem Jahr 2007:
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