Fußgänger getötet

Mordanklage gegen rasenden YouTube-Motorradfahrer

Motor
31.08.2016 11:28

Video-Channels wie YouTube sind voll von Videos, die Motorradfahrer während der Fahrt aufnehmen, viele von ihnen mit Höchsttempo und jenseits aller Verkehrsregeln. Einer von diesen Bikern sieht sich jetzt mit einer Mordanklage konfrontiert - er soll im Juni in Bremen einen Fußgänger erfasst und dabei getötet haben.

(Bild: kmm)

"Alpi fährt" nannte sich der 24-Jährige auf seinem YouTube-Kanal, der inzwischen gelöscht wurde. Dort zeigte er per Helmkamera aufgenommene und kommentierte Videos seiner irren Fahrten durch Bremen und Umgebung. Nach seiner eigenen Ansicht als erfolgreichster Motorradvideo-Blogger Deutschlands. Er hatte über 80.000 Abonnenten - aber keinen Führerschein für seine knapp 200 PS starke Kawasaki ZX-10R. Er darf nur Motorräder bis zu 48 PS fahren.

Mitte Juni kostete offenbar sein Geltungsdrang einen 75-Jährigen das Leben: "Alpi" war nach Angaben der Bremer Staatsanwaltschaft abends um kurz vor 22 Uhr mit deutlich über 100 km/h unterwegs und erfasste den Mann, der gerade bei Rot die Straße überquerte. Der Pensionist wurde meterweit durch die Luft geschleudert und starb noch an der Unfallstelle. Der Fahrer stürzte und wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Nach Polizeiangaben hatte der Raser unmittelbar vor dem tödlichen Unfall bereits ein Auto beim Überholen beschädigt, war aber weitergefahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Später brachte die Polizei den Unfallfahrer mit seinem YouTube-Profil in Verbindung, was sich bei einer Hausdurchsuchung (er wohnt bei seinen Eltern) bestätigte. Zunächst wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Anklage wegen Totschlags erhoben.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Bremen nun sogar Mordanklage erhoben. Ein Sprecher erklärte, dass von sogenannten "niedrigen Beweggründen" auszugehen ist.

Damit droht "Alpi" nun Lebenslang; er befindet sich in Untersuchungshaft. Sollte das Gericht die Mordanklage nicht zulassen, geht es um Totschlag und eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren, wie der Sprecher bestätigte. Die Verhandlung wird voraussichtlich im Spätherbst stattfinden.

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(Bild: kmm)



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