Die KI-Firma Anthropic will eine Klage von Musikverlagen wegen der Nutzung von Millionen Songtexten zum Training ihres Chatbots Claude abwehren. Das Unternehmen berief sich am Mittwoch vor einem Gericht in Kalifornien auf die sogenannte „Fair Use“-Doktrin des US-Urheberrechts.
Diese erlaubt unter bestimmten Umständen die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials ohne Erlaubnis der Rechteinhaber. Die Anwältin von Anthropic, Sonal Mehta, argumentierte, das KI-Training führe zur Schaffung neuer, sogenannter transformativer Inhalte und falle damit klar unter die „Fair Use“-Regelung.
Universal Music Group und andere Verlage hatten Anthropic geklagt, weil das Training des Chatbots ihre Urheberrechte verletze. Der Anwalt der Verlage, Matt Oppenheim, entgegnete, Anthropic missbrauche die Texte, um konkurrierende Inhalte zu erstellen, die menschlichen Songschreibern schadeten.
Oppenheim zufolge habe es innerhalb von sechs Monaten fast 120.000 Anfragen an Claude gegeben, „synthetische“ Liedtexte zu erstellen. Große Sprachmodelle wie Claude könnten den Markt „sehr leicht mit KI-generierten Inhalten überschwemmen“.
Entscheidung wegweisend für KI-Branche
Die zuständige Richterin traf zunächst keine Entscheidung. Das Urteil in dem Fall gilt als wegweisend für die KI-Branche. Autoren, Nachrichtenagenturen und Künstler haben ähnliche Klagen gegen Technologiekonzerne wie OpenAI und Meta eingereicht. Die Frage des „Fair Use“ ist dabei von zentraler Bedeutung.
Bisherige Urteile anderer US-Richter in ähnlichen Fällen fielen unterschiedlich aus, was zu Rechtsunsicherheit geführt hat. Die Musikverlage hatten 2023 geklagt. Sie werfen Anthropic vor, die Urheberrechte an Hunderten von Liedern von Künstlern wie Beyoncé und den Rolling Stones verletzt zu haben.
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