Der Pool gehört Ihnen, für das Wasser bezahlen Sie auch. Trotzdem kann es sein, dass Ihnen die Gemeinde das Befüllen des Schwimmbeckens verbietet. Klingt absurd? Darf aber sein. Wer Ihnen was wann verbieten kann, welche Strafen bei Missachtung drohen und vor allem, wie man das kontrollieren kann? Wir haben den Überblick.
36 Grad, der Pool leer, der Rasen braun: Da ist der Griff zum Gartenschlauch verlockend. Allerdings sind behördliche Verbote von Poolbefüllungen und Co. nicht nur eine „Empfehlung“, sondern eine tatsächliche Anordnung. Deren Missachtung Sie auch teuer zu stehen kommen kann. Aber alles der Reihe nach.
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