Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg zum Burkiniverbot in einem Hotel erregt die Gemüter, der Online-Bericht wurde mehr als 800-mal kommentiert. Die „Krone“ wollte von einer Anwältin für Diskriminierungsrecht wissen, wie sie den Gerichtsentscheid einschätzt und warum auch zu wenig Stoff zu Klagen führen kann.
Dieses Urteil hat hohe Wellen geschlagen: Das Landesgericht Salzburg entschied, wie berichtet, dass das von einem Salzburger Hotel verhängte Burkiniverbot diskriminierend war. Zwei Schwestern aus Oberösterreich hatten im Herbst des Vorjahres Anzeige erstattet, nachdem ihnen das Tragen der Ganzkörper-Badekleidung im Hotelpool verwehrt worden war. Nach dem Urteil meinte eine der Betroffenen: „Frauen bedecken ihren Körper aus unterschiedlichen Gründen, und sie erleben es als Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen.“
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