Zum zweiten Mal vertagt wurde der Prozess gegen einen ehemaligen Gerichtsvollzieher wegen mehrerer sexueller Übergriffe im Dienst. Er wurde zwar am Donnerstag erneut belastet, doch eine wichtige Zeugin war nicht aufzutreiben. Jetzt geht's am 30. September weiter. Der Angeklagte streitet bekanntlich alles ab, wittert eine Intrige.
Im April 2025 soll der heute 48-Jährige während einer Exekution eine Frau unter Ausnützung ihrer Zwangslage zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Bereits im Jahr davor soll er drei weitere Frauen zu unerwünschten Küssen gedrängt beziehungsweise begrapscht haben.
Neben Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Nötigung und sexueller Belästigung legt ihm die Staatsanwaltschaft auch Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit zur Last, auch weil er sexuelle Gefälligkeiten verlangt haben soll, damit er Exekutionen nicht vollziehe. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe gelöst.
„Das kann man auch anders lösen“
Zu einer Betroffenen, die nicht zahlen konnte, soll er gesagt haben: „Das kann man auch anders lösen.“ Die Frau schilderte als Zeugin, dass ihr der Gerichtsvollzieher unangenehm nahe gekommen sei und versucht habe, sie zu küssen. Als sie sich später bei einem Kollegen des Mannes beschwerte, habe dieser gesagt, dass er solche Schilderungen schon öfter gehört habe. Zu Prozessbeginn im April hatte eine andere Betroffene einen ganz ähnlichen Übergriff geschildert.
Lügendetektortest verlangt
Der Angeklagte stellte den Satz „Das kann man auch anders lösen“ als Missverständnis hin, das sei nicht sexuell gemeint gewesen. Er ortet generell eine Intrige gegen sich. Sein Verteidiger stellte eine Reihe von Anträgen – von einem Lokalaugenschein bis hin zur Anerkennung eines privat erstellten Lügendetektortests seines Mandanten -, die vom Gericht alle abgewiesen wurden.
Angeklagter erklärt DNA-Spuren mit Husten
In einem Fall stützt sich die Staatsanwaltschaft auf DNA-Spuren, die am ganzen Körper des Opfers sichergestellt wurden. Er huste immer in seine Armbeuge und die Frau habe ihn einmal am Arm gepackt, hatte der Angeklagte das zu erklären versucht. Sein Verteidiger wollte ein weiteres Gutachten zum Thema der Übertragung von DNA-Spuren, auch dieser Antrag wurde abgewiesen.
Zeugin kam nicht, ist aber wichtig
Weil eine andere Zeugin die Ladung nicht erhalten hatte, die Staatsanwaltschaft auf ihre Aussage aber nicht verzichten will, wurde der Prozess am Nachmittag vertagt. Er wird am 30. September fortgesetzt.
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