„Suchtfördernd“

Italien startet Sammelklage gegen Meta und TikTok

Digital
08.05.2026 12:15
Porträt von krone.at
Von krone.at

Elternverbände, Wissenschaftler, Juristen und Vertreter von Institutionen haben in Italien eine Sammelklage gegen Meta und TikTok gestartet. Die Initiatoren werfen den Plattformen vor, Minderjährige gezielt an soziale Medien zu binden und deren psychische Gesundheit zu gefährden. 

Über die Sammelklage entscheidet ein Zivilgericht in Mailand, die erste Anhörung ist am 14. Mai geplant. Es handelt sich um die erste Sammelklage dieser Art europaweit. Die Initiative ist der italienischen Elternorganisation Moige (Movimento Italiano Genitori) gemeinsam mit Familien, deren Kinder Schäden durch Meta und TikTok erlitten haben, zu verdanken.

Nach Angaben der Kläger richtet sich das Verfahren insbesondere gegen angeblich unzureichende Alterskontrollen sowie gegen algorithmische Mechanismen, die Jugendliche möglichst lange auf den Plattformen halten sollen. Gefordert werden unter anderem strengere Systeme zur Altersverifikation, die Abschaffung suchtfördernder Funktionen wie „endloses Scrollen“ sowie eine deutlichere Aufklärung über Risiken exzessiver Nutzung.

Gefahren durch Überstimulierung des Gehirns
Der Psychiater Tonino Cantelmi, Leiter einer psychotherapeutischen Fachschule und Koordinator eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Klage, warnte vor den Folgen permanenter digitaler Reize für Jugendliche. Algorithmen von Meta und TikTok könnten das sich entwickelnde Gehirn „überstimulieren“ und die Anfälligkeit für impulsives Verhalten und Abhängigkeiten erhöhen.

  Das Gutachten beruft sich auf neurowissenschaftliche Studien, wonach soziale Medien ähnliche Belohnungsmechanismen aktivieren wie Glücksspiele. „Likes“, Benachrichtigungen und personalisierte Inhalte wirkten nach dem Prinzip variabler Belohnung – vergleichbar mit Spielautomaten. Besonders problematisch sei dies in der Adoleszenz.

Veränderungen in Hirnregionen
Die Experten verweisen unter anderem auf Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie fMRT- und PET-Scans. Diese hätten Veränderungen in Hirnregionen gezeigt, die mit Belohnung, Impulskontrolle und Motivation verbunden seien. Kritisiert wird zudem, dass soziale Netzwerke problematische Inhalte durch Empfehlungssysteme verstärken könnten – darunter extreme Schönheitsideale, Essstörungen oder radikale Inhalte.

Die Plattformbetreiber hätten sich bisher damit verteidigt, dass eine „Social-Media-Sucht“ in internationalen Diagnosekatalogen nicht offiziell anerkannt sei, berichtete Moige. Die Gutachter halten dies jedoch für unerheblich. Entscheidend sei nicht die formale Diagnose, sondern das nachweisbare Risiko für die psychische Gesundheit.

Auch Elternschutzmechanismen reichten nach Ansicht der Kläger nicht aus. Funktionen zur elterlichen Kontrolle könnten zwar Nutzungszeiten begrenzen, seien aber gegen die eigentlichen algorithmischen Verstärkungsmechanismen weitgehend wirkungslos.

Zehn Millionen Betroffene?
Nach Darstellung der Kläger nutzen in Italien rund 3,5 Millionen Kinder zwischen sieben und 14 Jahren soziale Netzwerke – trotz gesetzlicher Altersgrenzen. Einschließlich der Familien seien damit etwa zehn Millionen Menschen von den Folgen betroffen. Die Initiatoren kündigten zudem eine spätere Sammelklage auf Schadenersatz an. Familien mit dokumentierbaren Schäden durch die Nutzung sozialer Netzwerke sollen sich daran beteiligen können.

In einem Prozess gegen die Facebook-Mutter Meta im US-Staat New Mexico hatten die Geschworenen den Konzern Ende März für schuldig befunden, Minderjährige auf den Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp nicht ausreichend zu schützen. Das Urteil verpflichtet Meta zur Zahlung von mehr als 375 Millionen Dollar Schadenersatz. Meta kündigte Berufung an.

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