Algorithmus in Kritik

Frankreich treibt Ermittlungen gegen Musk voran

Digital
08.05.2026 07:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

Frankreich treibt die Ermittlungen gegen Elon Musk und seine Online-Plattform X weiter voran. Gegen Musk, seine Plattform und die ebenfalls vorgeladene frühere X-Chefin Linda Yaccarino seien förmliche Ermittlungen eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Paris mit. Das Verfahren wurde damit in die Hände mehrerer Ermittlungsrichter übergeben.

Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt seit rund einem Jahr gegen X wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen in dem sozialen Netzwerk verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren.

Außerdem geht es um den Vorwurf der Holocaustleugnung sowie um sexualisierte Abbildungen. Dabei handelt es sich um vom KI-Chatbot Grok erstellte sexualisierte Bilder von Frauen und Kindern, sogenannte Deepfakes, die international für viel Empörung gesorgt haben. 

X bestreitet „jegliches Fehlverhalten“
X hatte nach der Durchsuchung von Räumlichkeiten des Unternehmens im Februar die Vorwürfe als „unbegründet“ bezeichnet und „jegliches Fehlverhalten“ bestritten. Die Durchsuchung gefährde die Redefreiheit und X wolle die eigenen Grundrechte sowie die der Nutzer verteidigen. Musk beschimpfte die französischen Ermittler in einer Reaktion auf X gar als „geistig Behinderte“.

  Der US-Tech-Milliardär ist für radikale politische Ansichten bekannt. Er behauptet schon länger, dass in Europa die Redefreiheit in Bezug auf solche Meinungen eingeschränkt werde. Außer in Frankreich laufen auch auf Grundlage europäischer Digitalgesetze mehrere Untersuchungen und Verfahren gegen Musks Plattform.

Paris will Betrieb der Plattform X im Einklang mit dem Gesetz
Wie die Pariser Staatsanwaltschaft nach der Durchsuchung erklärt hatte, hätten die Ermittlungen das Ziel, einen Betrieb der Plattform X in Frankreich im Einklang mit den französischen Gesetzen zu gewährleisten.

Eine Anhörung am 20. April hätte Musk und Yaccarino die Möglichkeit geben sollen, ihren Standpunkt und gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften darzulegen. Beide waren ihr ferngeblieben.

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