Alle Liegen reserviert
Deutscher klagt im Handtuchkrieg, kassiert 1000 €
Schon um sechs Uhr früh begann für einen deutschen Urlauber auf der griechischen Insel Kos täglich derselbe Kampf – der Sprint zur Pool-Liege. Doch trotz morgendlicher Suche blieb für ihn und seine Familie oft nur der nackte Beton übrig – weil andere Gäste die begehrten Sonnenliegen bereits mit Handtüchern „reserviert“ hatten. Jetzt bekam der Mann vor Gericht recht – und fast 1000 Euro zurück.
Der deutsche Urlauber hatte 2024 gemeinsam mit seiner Frau und den beiden Kindern einen Pauschalurlaub auf Kos gebucht. Kostenpunkt: 7186 Euro. Doch statt entspannter Ferientage erlebte die Familie laut Gericht einen regelrechten „Handtuchkrieg“ am Pool.
Der Mann schilderte, dass er jeden Morgen früh aufgestanden sei und rund 20 Minuten lang versucht habe, freie Liegen zu finden. Erfolglos. Selbst um sechs Uhr früh seien bereits nahezu alle Plätze durch Handtücher blockiert gewesen. Seine Kinder hätten deshalb teilweise auf dem Boden beziehungsweise auf Beton liegen müssen.
In den Hotelanlagen geht es frühmorgens teilweise wild zu:
Verbot ignoriert
Besonders ärgerlich für den Urlauber: Sowohl das Hotel als auch der Reiseveranstalter hätten laut seiner Aussage nichts gegen das umstrittene Reservieren unternommen – obwohl es im Resort eigentlich verboten gewesen sei. Gäste, die Liegen mit Handtüchern blockierten, seien weder angesprochen noch sei eingeschritten worden.
Zunächst erhielt die Familie vom Reiseveranstalter lediglich 350 Euro zurück. Doch damit wollte sich der Mann nicht zufriedengeben und zog vor das Bezirksgericht Hannover.
Gericht sieht Reisemangel
Dort bekam er nun weitgehend recht: Die Richter sprachen der Familie weitere Entschädigung zu. Insgesamt erhält sie nun 986,70 Euro zurück. Das Gericht wertete den Urlaub als „mangelhaft“. Zwar könne ein Reiseveranstalter nicht garantieren, dass jederzeit für jeden Gast eine freie Liege verfügbar sei. Er müsse aber sicherstellen, dass es eine Organisation gebe, die ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen Gästen und Sonnenliegen ermögliche.
Außerdem dürften Urlauber laut Gericht nicht gezwungen sein, Konflikte selbst zu lösen – etwa indem sie fremde Handtücher von reservierten Liegen entfernen.
Handtuchkrieg als Dauerproblem
Dass ausgerechnet ein deutscher Tourist wegen der berüchtigten „Handtuchkriege“ vor Gericht zog, sorgt auch deshalb für Aufmerksamkeit, weil das Klischee vom frühmorgendlichen Liegenreservieren seit Jahren eng mit deutschen Urlaubern verbunden wird. Die Richter betonten allerdings, dass ihre Entscheidung auf den konkreten Umständen des Einzelfalls beruhe.
In beliebten Ferienregionen Europas sorgen die Kämpfe um Pool-Liegen seit Jahren regelmäßig für Streit. Immer wieder kursieren Videos von Urlaubern, die schon in aller Früh zu den Liegen sprinten oder diese stundenlang mit Handtüchern blockieren. In Teilen Spaniens drohen dafür inzwischen sogar Geldstrafen von bis zu 250 Euro.









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