Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung am Freitag auf die Einführung eines Social-Media-Verbots bis 14 Jahre geeinigt. Allerdings bleibt eine wichtige Frage offen. Auch die umstrittene Reform der Lehrpläne an den AHS-Oberstufen ist nun fix – sie bringt wie erwartet Kürzungen der Lateinstunden.
„Heute ist ein guter Tag für unsere Kinder. Wir werden sie vor den negativen Auswirkungen von Social-Media-Plattformen schützen. Wir schauen nicht mehr zu, wie diese Plattformen unsere Kinder krank machen. Die Risiken wurden lange ignoriert, jetzt wird es Zeit, zu handeln“, betonte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag.
So soll das Social-Media-Verbot aussehen:
Ziel ist Altersbeschränkung auf EU-Ebene
Er nannte drei Punkte, mit denen die Regierung das Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige umsetzen und flankieren will. Demnach will die Regierung klare Regeln für die Betreiber-Plattformen einführen und das Ziel einer Altersbeschränkung auf EU-Ebene – etwa über den Digital Services Act – weiter betreiben.
Über die ebenfalls vorgestellte Lehrplanreform soll in den Schulen die Medienkompetenz gestärkt werden. Und es soll zunächst rasch eine Lösung auf nationaler Ebene geben, „weil uns klar ist, dass es auf EU-Ebene noch dauert“.
Gesetzesentwurf soll Ende Juni vorliegen – und dann?
Digital-Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) kündigte an, dass es bis Ende Juni einen Gesetzesvorschlag zur technischen Umsetzung der Altersbeschränkung geben wird Unklar blieb der genaue Zeitplan für das Social-Media-Verbot: Über den Sommer wolle man zu einer gesetzeskonformen Lösung kommen, die dann aber mit der EU abgestimmt werden muss. Das wird laut Babler noch einmal drei bis sechs Monate dauern.
Wir schauen nicht mehr zu, wie diese Plattformen unsere Kinder krank machen.
Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ)
Auch Form der Altersüberprüfung steht noch aus
Auch blieb die Regierung der Antwort schuldig, wie genau die Altersprüfung in Hinkunft ablaufen soll. Angestrebt werden moderne Methoden zur Altersverifikation, die gleichzeitig die Privatsphäre schützen, indem man das Alter bestätigen kann, ohne persönliche Daten preiszugeben. Laut Babler kann man sich hier ein zweistufiges Modell vorstellen, wie es derzeit auf EU-Ebene erarbeitet wird.
Welche Plattformen betrifft Verbot? Auch da noch keine Entscheidung
Nicht einfach zu beantworten ist auch die Frage, welche Plattformen vom Verbot betroffen sein werden. Es werde hier keine taxative Auflistung geben, auf Empfehlung von Experten gehe man stattdessen nach der Funktionalität. Betroffen sein sollen jene Plattformen, die süchtigmachende Algorithmen einsetzen, die die Verweildauer erhöhen, um Geschäfte zu machen oder als Einfallstor für Pädophile dienen können.
Wiederkehr betonte das Bewusstsein, „wie schädlich Social Media ist“. „Der bewusste Umgang damit muss gelernt sein.“ Der Ort, wo dies stattfinden müsse, sei „neben dem Elternhaus die Schule“. Nicht zuletzt deshalb gebe es eine „große Reform der Lehrpläne“.
Klarnamenpflicht kommt nicht
Die von der ÖVP mit der Einführung der Social-Media-Altersbeschränkung geforderte Klarnamenpflicht wird nicht kommen. „Das Verbot muss datenschutzkonform und sicher sein. Aber wir übergeben keine Personendaten an Plattformen“, so Babler. Die Bundesregierung bekenne sich aber zum strengeren Vollzug bei der Weitergabe von bestehenden Nutzerdaten durch Social-Media-Plattformen ab einer gewissen Deliktschwere und der Forcierung der Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Behörden bei der Verfolgung der Täter.
Staatssekretär Pröll nannte darüber hinaus noch weitere Maßnahmen, um die Medienkompetenz zu fördern: Medien sollen bei der Erstellung jugendaffiner Formate unterstützt werden, für alle Altersgruppen soll eine Workshop-Reihe zur Faktenerkennung etabliert und das „Trusted Flagger“-System ausgebaut werden, damit problematische Inhalte schneller gemeldet und entfernt werden können.
Zwei neue Schulfächer
Grünes Licht gibt es auch für die umstrittene Reform der Lehrpläne an den AHS-Oberstufen. Diese sieht ab 2027/28 für Jugendliche mehr Unterricht zu Medienkompetenz und Demokratie sowie zum Umgang mit KI vor. Im Gegenzug wird bei den Lateinstunden gekürzt, wenn auch nach Protest nicht so stark wie ursprünglich von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) geplant.
Medienbildung als eigenes Fach oder Fächerbündel möglich
Das Bildungsministerium hat sich laut Unterlagen mit den Schulpartnern darauf geeinigt, dass die Schulen autonom zwischen dem Unterricht von Medienkompetenz als eigener Gegenstand oder in Form eines Fächerbündels entscheiden können.
Bei Latein werden dafür in der Oberstufe zwei der bisher zwölf Stunden gekürzt, ursprünglich sollten vier Stunden wegfallen. Was sich bei der zweiten lebenden Fremdsprache im Realgymnasium ändert, wurde vorerst nicht kommuniziert.
Appell an Koalitionspartner bei Lehrplänen
Die Gesamtstundenanzahl der AHS-Oberstufe darf durch die Einführung des neuen Fachs jedenfalls nicht steigen, wurde in der Punktation des Ministerium betont. Nach der Einigung mit Lehrer-, Schüler- und Elternvertretung liege es nun an den Koalitionspartnern, die Einigung mitzutragen, „damit die Reform der Lehrpläne der AHS-Oberstufe endlich auf den Weg gebracht werden können“.

Die Eckpunkte der Einigung sehen vor, dass der Informatikunterricht – derzeit zwei Stunden über die gesamten vier Oberstufenjahre – um den Bereich KI (v.a. Verstehen der Funktionsweise von digitalen Systemen, Erkennen von Potenzialen und Risiken) ergänzt wird. Im neuen Pflichtfach „Medien und Demokratie“ soll es um den Nutzen von klassischen wie sozialen Medien gehen. Die Jugendlichen sollen außerdem lernen, wahr von falsch zu unterscheiden und demokratiefeindliche und radikalisierende Einflussversuche zu erkennen.
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