Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer auf einem unlimitierten Autobahnabschnitt mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h auf der linken Spur unterwegs, als vor ihm ein deutlich langsameres Fahrzeug verkehrswidrig de Spur wechselte. Dabei kam es zu einer Kollision der beiden Pkws. Der Fahrer des langsameren Autos klagte daraufhin auf Schadenersatz von Seiten des Schnellfahrers.
Das Oberlandesgericht gab ihm Recht. Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreite, führe zu Gunsten seines schnelleren Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalles nahezu gegen Null zurück. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall nach Einschätzung des Gerichts hingegen durch eine mittelschwere Bremsung verhindert werden können. Der Schnellfahrer wurde daher trotz des Fehlverhaltens des anderen Autofahrers zu einer Mithaftung in Höhe von 40 Prozent der Schadenssumme verurteilt (Az.: 12 U 313/13).
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