Mit 1. November tritt ein neuer Katalog für Organstrafverfügungen gemäß Verwaltungsstrafgesetz in Kraft. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes 50 statt 35 Euro kassiert werden. Auch Raser müssen mehr zahlen: Lag der Strafrahmen bisher zwischen 21 und 50 Euro, liegt er nunmehr zwischen 30 und 90 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitungen um weniger als 20 km/h kosten künftig 30 Euro, zwischen 20 und 30 km/h 50 Euro. Für eine mit Messgeräten festgestellte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h bis 40 km/h müssen ab Allerheiligen 90 Euro gezahlt werden.
Autofahrer sollten auch darauf achten, stets ihren Führerschein und den Zulassungsschein mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet die Fahrt ohne Zulassungsschein künftig 20 Euro (bisher sieben Euro), die Fahrt ohne Führerschein schlägt mit 30 Euro (bisher 20 Euro) zu Buche.
Fahren gegen die Einbahn und Überfahren von Sperrlinien oder Befahren von Sperrflächen kostet künftig 50 statt bisher 35 Euro. Zudem wurden neue Delikte aufgenommen. Dazu gehört beispielsweise die Unterlassung der Bildung einer Rettungsgasse, was in Wien künftig mit 50 Euro geahndet wird. Für vorschriftswidriges Verhalten von Fahrzeuglenkern in Begegnungszonen sind 30 Euro zu zahlen, für das "mutwillige Behindern eines Fahrzeuglenkers in Begegnungszonen durch Fußgänger" sind 20 Euro fällig.











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