Eine gemeinnützige Verbraucherstiftung aus den Niederlanden hat beim Kammergericht Berlin eine Schadenersatzklage gegen TikTok eingereicht. Der Videoplattform wird vorgeworfen, rechtswidrig höchstpersönliche Daten zu sammeln und zu analysieren.
Die Stichting Onderzoek Marktinformatie (Somi) wirft TikTok bzw. dem chinesischem Mutterkonzern ByteDance außerdem vor, im Verborgenen umfassende Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile für Werbe- und andere kommerzielle Zwecke zu erstellen. Zudem schaffe TikTok insbesondere für Kinder und Jugendliche durch die Gestaltung ihres Algorithmus „ein System der Manipulation und Abhängigkeit“. Von TikTok lag zunächst keine Stellungnahme vor.
Im Klageregister eintragen
Um sich an der Sammelklage zu beteiligen, können sich betroffene Verbraucher beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen. Sofern die Klage erfolgreich ist, müssen sie nicht noch einmal selbst klagen, sondern erhalten das ihnen zustehende Geld im Rahmen der Verbandsklage, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die niederländischen Verbraucherschützer fordern in der Klage einen Schadenersatz für registrierte TikTok-Nutzerinnen und -Nutzer in Deutschland. Die Höhe hängt vom Alter der Betroffenen ab. Wer zum Start seiner TikTok-Nutzung jünger als 16 Jahre alt war, soll der Klage zufolge 2000 Euro erhalten. Wer bei Nutzungsbeginn zwischen 16 und 21 Jahren alt war, soll 1000 Euro bekommen. Für Nutzerinnen und Nutzer über 21 Jahre sieht die Sammelklage einen Schadenersatz von 500 Euro vor.
Formular beim Bundesamt für Justiz
Die Verbandsklage von Somi wurde bisher nicht vom deutschen Bundesamt für Justiz im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite (bundesjustizamt.de/verbandsklagen) öffentlich bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung wird aber in wenigen Tagen gerechnet. Verbraucher sowie kleine Unternehmen können dann dort ihre Ansprüche anmelden. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
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