Damit folgt das Gericht Stuttgart in vollem Umfang einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).
Unter dem Slogan "Vision erfüllt" hatte Daimler eine groß angelegte Marketingkampagne für sein neues Flaggschiff gestartet. Dabei versprach der Autobauer für alle Modelle der S-Klasse CO2-Emissionen von maximal 213 bzw. 225 g/km und günstige CO2-Effizienzklassen von D bis A.
Tatsächlich erreichen die spritdurstigsten Modelle "S 63 AMG 4Matic lang" und "S 63 AMG" jedoch nur die Effizienzklassen "F" und "E". Die offiziellen CO2-Emissionen dieser Modelle sind mit 242 g/km bzw. 237 g/km erheblich höher als in der Werbung teilweise angegeben. Auch die Spritverbräuche dieser beider Modelle sind höher als von Daimler in den beanstandeten Anzeigen beworben.
Die DUH hatte die Daimler AG zunächst außergerichtlich aufgefordert, die Werbung mit unzutreffenden CO2-Effizienzklassen, Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen zu unterlassen. Der Stuttgarter Konzern verteidigte die irreführende Werbung u.a. mit der Behauptung, zum Zeitpunkt des Druckunterlagenschlusses für das Werbematerial hätten die Emissions- und Spritverbrauchswerte für die beiden am höchsten motorisierten S-Klasse Modelle noch nicht vorgelegen.
Allerdings konnte die DUH das Gericht davon überzeugen, dass bereits Wochen vor der Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen die Emissions- und Spritverbrauchswerte auch der AMG-S-Klasse-Modelle bereits festgestanden hatten und von Daimler hätten veröffentlicht werden können. Als sei die Sache damit ausgestanden, setzte der Autokonzern zudem seine Kampagne mit großflächigen Anzeigen unverändert fort. Daraufhin stellte die DUH beim Landgericht Stuttgart den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem nun stattgegeben wurde.
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