Eine jüdische Studentenorganisation sowie mehrere französische Anti-Rassismus-Vereinigungen hatten vergangenen November wegen der Verbreitung von Botschaften wie "Ein guter Jude ist ein toter Jude" Anzeige gegen den Internetdienst erstattet.
Twitter nahm die beanstandeten Nachrichten zwar aus dem Netz, weigert sich aber, die Absender bekannt zu geben. Die Daten würden von dem Unternehmen in den USA gesammelt und aufbewahrt, hatte Twitter argumentiert. Um sie zu erhalten, müsse sich die französische Justiz an die Justizbehörden in den USA wenden.
Im Jänner wurde Twitter in erster Instanz zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Das Landgericht in Paris urteilte zudem, dass das US-Unternehmen für seine französische Plattform einen "leicht zugänglichen und sichtbaren" Service einrichten müsse, damit Nutzer dort illegale Inhalte melden können, in denen etwa zum Rassenhass aufgerufen oder der Holocaust geleugnet wird.
Wie das Pariser Berufungsgericht nun erklärte, sei der entsprechende Service bisher "weder leicht zugänglich noch sichtbar".
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