Die Klage bezieht sich auf zwei Patente, die der niederländische Programmierer in den Jahren vor seinem Ableben eingereicht hat. 2002 wurde dem Mann ein Patent zugesprochen, in dem eine Art Online-Tagebuch beschrieben wird, bei dem die einzelnen Beiträge in chronologischer Reihenfolge dargestellt werden – ganz wie bei Facebooks Timeline.
2001 wurde dem Mann ein Patent zugesprochen, das eine Technik beschreibt, mit deren Hilfe sich die Inhalte von Drittanbietern in diesem Online-Tagebuch einbinden lassen sollen. Der Patentverwalter vergleicht diese Technik mit Facebooks "Gefällt mir"-Button. Bis zu seinem Tod im Jahr 2004 soll der Mann an der Realisierung seiner Ideen gearbeitet haben. Eingereicht hatte der Mann die Patente bereits 1998 – sechs Jahre, bevor Facebook erstmals online ging.
Website des Verstorbenen hätte "Surfbook" heißen sollen
Mit seiner Firma Aduna habe der Niederländer fieberhaft an der Realisierung seiner Idee gearbeitet. Sein Webdienst hätte "Surfbook" heißen sollen, berichtet das IT-Nachrichtenportal "Heise". Die Klage wurde bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia eingereicht. In der Anklageschrift heißt es, Facebook habe bei einigen seiner eigenen Patente auf jene des Holländers Bezug genommen. Facebook selbst hat sich bislang noch nicht zu dem Disput geäußert.
Wie die Website berichtet, dürften die Patente freilich nicht nur Facebook betreffen, sondern auch eine ganze Reihe anderer sozialer Netzwerke. Schließlich stellen die meisten sozialen Netzwerke einzelne Beiträge in chronologischer Art und Weise dar. Und auch die Anbindung externer Websites und Inhalte ist in heutigen sozialen Netzwerken nicht unüblich.
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