Die im vergangenen Jahr vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erlassene Anordnung hatte sich gegen die datenschutzrechtlich unzulässige Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook gerichtet. Mittlerweile sei diese Funktion europaweit abgeschaltet worden, was das Unternehmen plausibel dargelegt habe, hieß es in einer Mitteilung des deutschen Datenschützers.
Auch die angekündigte Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten sei kontrolliert worden. Hierzu habe Facebook überprüfbare Auszüge aus dem benutzten Programmcode vorgelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse seien zudem vom irischen Datenschutzbeauftragten, der eigene Untersuchungen angestellt habe, bestätigt worden.
Caspar wies zudem darauf hin, dass umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte.
Nutzer müssen biometrischer Erfassung zustimmen
"Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung", so Caspar.
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