Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz angenommen. „Mit diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie respektiert“, sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić am Freitag in Straßburg.
Die Europäische Union hatte sich bereits im Dezember auf ein Gesetz zur KI geeinigt und dürfte dieses am Dienstag final verabschieden – nun folgt der Europarat, der von der EU unabhängig ist.
Mit der Konvention soll der Einsatz von KI im öffentlichen und im privaten Sektor geregelt werden. Bei der Regulierung des Privatsektors können sich die Staaten allerdings aussuchen, ob sie statt der Konventionsvorschriften eigene Maßnahmen ergreifen. Das sei nötig wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme, hieß es seitens des Europarats.
Kritiker bemängeln aber, dass damit das Abkommen verwässert und Staaten und Unternehmen zu sehr freie Hand gelassen werde. Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben ebenfalls nicht.
KI darf Demokratie nicht untergraben
Das Abkommen legt nach Angaben des Europarats unter anderem Transparenz- und Überwachungsanforderungen fest, etwa wenn Inhalte von KI erstellt werden. Die Staaten müssen auch sicherstellen, dass KI-Systeme das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Privatsphäre achten, hieß es. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass KI-Systeme nicht dafür verwendet werden, demokratische Prozesse zu untergraben.
Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Wer die Konvention unterzeichnet hat, ist dann daran gebunden. An den Verhandlungen beteiligt waren auch Länder außerhalb des Europarats wie die USA, Kanada oder Israel.
Der Europarat ist von der EU unabhängig und setzt sich zusammen mit seinem Gerichtshof für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat ein. Zu den 46 Mitgliedern gehören alle 27 Länder der EU, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Er ist damit zuständig für 680 Millionen Menschen – von Grönland bis Aserbaidschan.
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