Der US-Onlinehändler Amazon ist von der italienischen Kartellbehörde wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro verurteilt worden. Auf der Website www.amazon.it ist bei einer großen Auswahl von Produkten die Option „regelmäßiger Kauf“ anstelle von „einmaliger Kauf“ voreingestellt, wodurch die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschränkt werde, stellte die Behörde am Mittwoch fest.
Die Sanktion der Kartellbehörde wurde gegen zwei Unternehmen der Amazon-Gruppe, die in Luxemburg ansässige Amazon Services Europe und Amazon EU, verhängt. Im Rahmen der Ermittlungen hat das Kartellamt festgestellt, dass auf der Amazon-Webseite, auf der die Eigenschaften der ausgewählten Ware beschrieben werden, sowohl bei den von Amazon selbst als auch bei den von Dritten verkauften Produkten die Option „Regelmäßiger Kauf“ anstelle von „Einmaliger Kauf“ voreingestellt ist.
„Auf diese Weise wird die Wahlfreiheit der Verbraucher erheblich eingeschränkt“, kritisierte die italienische Kartellbehörde. Das grafische Ankreuzen des wiederkehrenden Kaufs verleite zum regelmäßigen Kauf eines Produkts – auch ohne tatsächlichen Bedarf – und schränke so die Wahlfreiheit des Kunden ein.
Amazon reagierte kritisch auf den Beschluss der Kartellbehörde und kündigte dagegen Berufung an. „Jeden Tag profitieren die Kunden von dem Subscribe-and-Save-Programm, indem sie Geld und Zeit bei der regelmäßigen Lieferung von Artikeln sparen, die sie regelmäßig verwenden. Seit der Einführung des Programms in Italien haben die Kunden von Amazon.it dank der Abo-Spar-Bestellungen mehr als 40 Millionen Euro gespart“, erklärte ein Sprecher des US-Riesen.
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