Wer bis zum 18. Jänner seine A-Ausbildung noch nicht komplett abgeschlossen hat, fällt automatisch in das neue System. Damit erhalten Führerscheinwerber zwischen 21 und 23 Jahren die Lenkberechtigung lediglich für die kleinere Klasse A2. Sie dürfen also nur Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (47,6 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg lenken.
Um den A-Schein zu erwerben, müssen sie mindestens zwei Jahre im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2 sein und zusätzlich die neu eingeführte zweite Ausbildungsphase absolvieren.
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