Nach der Ablehnung gilt für Computer- Software weiter das Urheberrecht. Es schützt aber nur den konkreten Programmiercode, nicht die Idee oder das Verfahren an sich.
Mit dem Votum ist ein Jahre langer Kampf beendet, der auch von Lobbyisten der IT-Branche geführt wurde. Die Gegner der Richtlinie hatten befürchtet, dass Softwarepatente kleine Entwickler in den Bankrott treiben könnten. Hingegen versprachen sich die Befürworter, darunter große Konzerne, mehr Wettbewerb und Innovation.
Kommissarin Benita Ferrero-Waldner kündigte an, die Behörde werde einen möglichen Antrag des Parlamentes zu einem neuen Vorschlag prüfen. Denkbar ist, dass die Abgeordneten die Gesamtharmonisierung des EU-Patentrechts fordern.
Mit der gescheiterten Richtlinie sollte Software in der EU zwar nicht generell patentierbar werden. Nur wenn eine Erfindung einen technischen Mehrwert in computergestützten Geräten von der Waschmaschine bis zum Mobiltelefon hat, sollte ein Patent möglich sein. Kritiker der Richtlinie befürchteten jedoch Schlupflöcher, die den Patentschutz von reiner Software zulassen könnten.
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