19 zu 12 Stimmen

Handelsausschuss des EU-Parlaments stimmt gegen ACTA

Web
21.06.2012 14:52
Der federführende Handelsausschuss des Europaparlaments hat sich nach Angaben des EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser am Donnerstag mit einer Mehrheit von 19 zu 12 Stimmen gegen ACTA ausgesprochen. Damit habe auch der letzte von fünf Parlamentsausschüssen gegen das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen gestimmt, teilte Ehrenhauser in einer Aussendung mit. Der Weg für eine Mehrheit gegen ACTA im Plenum sei damit frei, betonte er.

Auch wenn die finale Abstimmung am 3. Juli im Plenum des EU-Parlaments mit einer klaren Mehrheit gegen ACTA ende, sei "das Abkommen damit nicht endgültig vom Tisch", warnte Ehrenhauser jedoch und verwies damit auf Aussagen von EU-Handelskommissar Karel De Gucht. 

Dieser hatte am Mittwoch im EU-Parlament in Betracht gezogen, dass die EU-Kommission das Abkommen nach Begutachtung durch den Europäischen Gerichtshof ein weiteres Mal zur Abstimmung vorlegen könnte. "Der Wunsch, so lange abstimmen zu lassen, bis die EU-Kommission das gewünschte Ergebnis erhält, wäre der Beweis für ein erbärmliches Demokratieverständnis. Eine neuerliche Abstimmung ist nicht akzeptabel", sagte Ehrenhauser.

"Vorletzter Sargnagel" für ACTA
Auch SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried begrüßte das Abstimmungsergebnis zu ACTA. "Mit diesem Abkommen wird in die Privatsphäre der Internetuser eingegriffen, datenschutzrechtliche Festlegungen fehlen. ACTA bringt Rechte für Unternehmen, aber lediglich Einschränkungen für Internetnutzer. Daher ist es gut, dass das Abkommen heute abgelehnt worden ist", sagte Leichtfried, der Mitglied des zuständigen Handelsausschusses ist. Gegen ACTA stimmten auch die Grünen. "Die Abstimmung im Handelsausschuss ist der vorletzte Sargnagel von ACTA", sagte die deutsche Europaabgeordnete Ska Keller.

Nein zu ACTA gefährdet laut EVP mehrere 10.000 Arbeitsplätze
Die deutschen Abgeordneten der EVP-Fraktion, Daniel Caspary und Godelieve Quisthoudt-Rowoh, warnten dagegen vor den Folgen einer Ablehnung. "Die heutige Entscheidung gegen ACTA gefährdet mehrere zehntausend Arbeitsplätze in Deutschland und Europa und missachtet das Interesse von vielen Millionen Verbrauchern in Europa, die keine gefälschten, sondern sichere und hochwertige Originale in den Läden kaufen wollen", betonten sie. Auch sei die Abstimmung "ein Schlag in das Gesicht des Europäischen Gerichtshofs", dessen Urteil über ACTA erst noch aussteht.

Schutz vor Produktpiraterie und Markenfälschungen
Das Urheberrechtsabkommen zielt darauf ab, die hohen europäischen Standards zum Schutz der Hersteller vor Produktpiraterie und Markenfälschungen global durchzusetzen. Doch es enthält auch ein Kapitel zu Urheberrechten im Internet, das die Zugangsanbieter zur Kooperation mit Rechteinhabern verpflichtet. 

Nach Befürchtung der Kritiker könnte dies zu der nach europäischem Recht bisher noch nicht möglichen Regelung führen, dass Nutzern bei mehrmaligen Verstößen gegen Schutzrechte - und seien es Bagatellen - der Internetzugang gesperrt wird. Das Herunterladen von Filmen und Musik oder der private Austausch von Dateien könnte kriminalisiert werden. Im Internet drohten Überwachung und Zensur, argumentieren die ACTA-Gegner.

"ACTA ist kein Angriff auf unsere Freiheiten"
EU-Handelskommissar De Gucht hingegen hatte noch am Mittwoch betont, es sei nichts zu befürchten. "ACTA ist kein Angriff auf unsere Freiheiten, es ist die Verteidigung unserer Lebensgrundlage." Die Unternehmen bräuchten gerade in Zeiten der Krise wie jetzt den Schutz des Urheberrechts, um sich im Wettbewerb durchzusetzen. 

Die Kommission hatte im Februar in Reaktion auf die massive Kritik den Europäischen Gerichtshof angerufen. Die Luxemburger Richter sollen klären, ob ACTA den europäischen Grundrechten und dem Recht auf geistiges Eigentum widerspreche. 

"Abkommen verletzt bestehendes EU-Recht nicht"
Nach Ansicht De Guchts wird der EuGH aber zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht der Fall ist. Schließlich werde mit ACTA das bestehende EU-Recht nicht verletzt. Mit einem Spruch des Gerichts ist erst in ein bis zwei Jahren zu rechnen. Solange sollten die Abgeordneten nach Meinung des Kommissars ihre Entscheidung auf Eis legen.

Doch die Sorge von Bürgerrechtlern und Internetaktivisten ist, dass sich durch ACTA restriktive Regelungen in der Zukunft Bahn brechen. De Gucht hielt den Bedenken entgegen, die strittigen Fragen könnten in der anstehenden Revision der Urheberrechts-Richtlinie geklärt werden, die im Herbst auf den Tisch kommen soll.

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