Der vertrauliche Entwurf für eine neue EU-Verordnung sehe für Fahrzeuge ab dem siebenten Nutzungsjahr oder ab einem gewissen Kilometerstand eine jährliche Hauptuntersuchung vor, berichtete die "Financial Times Deutschland" am Samstag. In Kreisen des Europaparlaments werde demnach damit gerechnet, dass der Vorschlag noch vor der Sommerpause, die Ende Juli beginnt, kommt.
ÖAMTC begrüßt Vorhaben
Während der deutsche Autofahrerclub ADAC das Vorhaben ablehnt, wird es von seinem österreichischen Pendant, dem ÖAMTC, begrüßt: "Die bei uns bereits gültige 3-2-1-Regelung bzw. den Entwurf der EU finden wir richtig", sagte ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang am Samstag. Man habe mit der hierzulande gültigen Vorschrift "gute Erfahrungen" gemacht.
Der Entwurf des estnischen EU-Kommissars sieht vor, dass bei neuen Pkws spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss. Danach soll es die nächste Prüfung nach spätestens zwei Jahren geben, anschließend soll sie jährlich Pflicht sein. Zur Begründung heißt es, dass ältere Autos häufiger technische Mängel aufweisen. Für Fahrzeuge, die bei der ersten Prüfung 160.000 Kilometer oder mehr auf dem Tacho haben, soll die jährliche Pflicht gleich greifen.
Auch für Motorräder europaweit Pflicht
Bisher schrieben die EU-Vorgaben nach der ersten Prüfung nach vier Jahren nur alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung vor. Die nunmehrigen Vorgaben sollen laut Kallas für alle Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen gültig sein. Der Entwurf sieht vor, dass die jährliche TÜV-Pflicht künftig auch für ältere Motorräder gilt. In Österreich ist für Zweiräder bereits eine jährliche Überprüfung verpflichtend.
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